VG-Bürgermeister Busch wegen Betruges mit Reisekosten vor Gericht

Trier/Waldrach · Im Sitzungssaal 74 des Trierer Justizgebäudes wird am heutigen Dienstag ab 9 Uhr Bernhard Busch erfahren, welche Strafe er bekommt. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer hat über Jahre hinweg Fahrtkosten für sich behalten, die der Verbandsgemeinde zugestanden haben.

Trier/Waldrach. Mit den Gerichtsshows à la Richterin Barbara Salesch hat das wenig zu tun, was sich da ab 9 Uhr im Sitzungssaal 74 im Justizgebäude am Nikolaus-Koch-Platz in Trier abspielen wird. Denn anders als in der Gerichtsshow stellt sich dann nicht die Frage, ob beispielsweise Lisa Müller mit ihrem Wagen beim Parken das Auto von Paul Meier touchiert hat oder nicht. Denn der Beschuldigte im anstehenden Verfahren räumt die ihm zur Last gelegten Vorwürfe samt und sonders ein. Bernhard Busch, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer, gibt zu, dass er über Jahre hinweg Geld für sich behalten hat, das der Verbandsgemeinde zugestanden hat.
Die Staatsanwaltschaft Trier hat 63 Fälle ermittelt, bei denen Busch Reisekosten für sich behalten hatte. Diese Reisekosten hätte er jedoch weiterreichen müssen, da der Bürgermeister mit einem Dienstwagen unterwegs gewesen war und somit keine eigenen Kosten gehabt hatte.
Aufgrund ihrer Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft der Meinung gewesen, dass ein Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe von 220 Tagessätzen wegen Betrugs durch Unterlassen angemessen wäre. Das hat die zuständige Richterin Stephanie Lübke offensichtlich anders gesehen. Sie hat den Strafbefehl nicht unterzeichnet (der TV berichtete). Deshalb gibt es nun den Termin im Saal 74. Dabei werden nach Auskunft eines Gerichtssprechers keine Zeugen gehört. Es gehe schlicht und einfach um das Strafmaß.
Für Bernhard Busch ist nach einem Urteil die Angelegenheit noch nicht ausgestanden. Denn die Kreisverwaltung Trier-Saarburg wird die Fahrtkosten-Affäre disziplinarisch bewerten. Die Behörde wollte dies jedoch erst tun, nachdem die strafrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen ist. Bei der Bewertung wird es vermutlich nicht nur um die 63 Fälle aus fünf Jahren gehen, die bei der strafrechtlichen Beurteilung eine Rolle spielen. Der Kreisverwaltung sollen Unterlagen über angebliche Verfehlungen aus 15 Jahren vorliegen. Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer hatte diese über Jahre hinweg gesammelt und später dann der Kreisverwaltung und der Staatsanwaltschaft Trier vorgelegt.
Zudem hatten die Sprecher der im VG-Rat Ruwer vertretenen Fraktionen (CDU, FWG, Grüne, SPD) angekündigt, sich in dieser Angelegenheit zu positionieren. Dies sollte erst geschehen, wenn ein Urteil gefallen ist. har

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