Waldrach: Jagdhund beißt Kater Paul tot

Waldrach · Siegmund Blasius ist empört: Vor seinem Wochenendhaus bei Waldrach hat der Hund eines Jägers seinen Kater totgebissen - Pauls leblosen Körper fand Blasius später in der Ruwer. Der Tierfreund fordert Konsequenzen für den Hundehalter, aber die Behörden machen ihm wenig Hoffnung.

 Ein Bild aus glücklichen Tagen: Kater Paul vor seinem Tod. Sein Besitzer hat das Tier leblos in der Ruwer entdeckt.Foto: privat

Ein Bild aus glücklichen Tagen: Kater Paul vor seinem Tod. Sein Besitzer hat das Tier leblos in der Ruwer entdeckt.Foto: privat

Für Siegmund Blasius wird der 17. März 2012 immer in schrecklicher Erinnerung bleiben: An diesem Samstag musste er seinen Kater Paul tot aus der Ruwer bergen.

Was ist passiert: Paul hatte zuvor am Tor eines Nachbargrundstücks gespielt - in einer Wochenendhaussiedlung an der K 12 bei Waldrach, wo Blasius selbst ein Häuschen besitzt. Ein Mann kam mit seinem Jagdhund, Rasse Deutsch Drahthaar, vorbei. Der Hund war nicht angeleint. Er entdeckte den Kater, verfolgte ihn auf das Grundstück, biss mehrfach zu und tötete das Tier - so hat es laut Blasius ein Nachbar beobachtet.
Er sah auch, wie der Hundebesitzer den Kater in Richtung Ruwer-Radweg davontrug. Der Nachbar alarmierte Blasius, der fuhr mit dem Fahrrad hinterher. "Ich habe Paul dann im Wasser entdeckt", erzählt er mit brüchiger Stimme. Der Mann, so vermutet Blasius, muss den toten Kater von der Radwegbrücke nahe der Korlinger Mühle in die Ruwer geworfen haben.

Anzeige bei der Polizei: Der Tierfreund war schockiert - zumal er vom Augenzeugen erfuhr, dass der Hundebesitzer Jäger sei und hin und wieder in der Nähe in einem Wochenendhaus wohne. Blasius erstattete Anzeige bei der Polizei Schweich. Dort hieß es jedoch, es habe keine "strafrechtliche Relevanz", wenn ein Hund eine Katze töte.

Ordnungsamt ohne Handhabe: Die Polizei gab den Fall an Norbert Baden vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer weiter. Deren Gefahrenabwehrverordnung schreibt vor, dass Hunde auf öffentlichen Straßen "innerhalb bebauter Ortslage" anzuleinen sind. Außerhalb des Dorfes dürfen sie frei laufen - so lange, bis sich ein Mensch nähert. Wird der Hund dann nicht angeleint, drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld - allerdings nicht im Fall des Katers Paul. Denn: Die Siedlung, erklärt Baden, gehöre nicht zur Ortslage, zudem sei kein Mensch in Sicht gewesen. Der Hund habe dort frei laufen dürfen und getan, "was von hundert Hunden hundert tun würden, wenn sie einer Katze nachstellen können". Beim späteren Verhalten des Jägers gebe es aber auch eine "moralische Komponente", sagt Baden. Da sei die Jägerschaft gefragt. Vom Ordnungsamt habe der Mann zumindest den Hinweis erhalten, "in eigenem Interesse auch ohne Verbot" nahe der Wochenendhäuser den Hund anzuleinen.

Tierschutzgesetz: Für Blasius ist die Sache damit nicht erledigt. Er vermutet, dass der Hund auf den Kater gehetzt wurde. Denn bei einer früheren Begegnung mit Paul habe der Hund keinerlei Reaktion auf den Kater gezeigt. Weil das Hetzen eines Tieres auf ein anderes - außer bei der Jagd - laut deutschem Tierschutzgesetz verboten ist, hat Blasius das Veterinäramt des Landkreises Trier-Saarburg kontaktiert.
Dort will man den Vorfall prüfen: "Wir werden eine Anhörung wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit einleiten", erklärt Pressesprecher Thomas Müller auf Anfrage. Laut Amtstierärztin Ute Marx sind die Aussichten auf einen Bußgeldbescheid jedoch gering: "Es wird schwer nachzuweisen sein, dass der Hund gezielt auf den Kater gehetzt wurde." Lege der Jäger Widerspruch ein, müsse der Bescheid vermutlich zurückgezogen werden.

Appell an Jäger: Für Blasius ist die Anhörung ein wichtiges Signal. "Paul war wie ein Familienmitglied", sagt er. Auch deshalb dürfe der Jäger nicht "ungeschoren davonkommen". Blasius hofft auch auf eine Reaktion der Jägerschaft: "So einer ist ja kein Vorbild." Den Weg einer möglichen zivilen Klage wegen Sachbeschädigung will der Tierfreund nicht gehen. "Was bringen mir 50 Euro. Pauls ideellen Wert kann mir sowieso niemand entschädigen."

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