Wucherpreise für Einträge in nutzlose Internet-Branchenbücher

Schweich/Longuich · Einträge auf Branchenseiten im Internet werden zurzeit Selbstständigen im Raum Schweich angeboten. Wer darauf eingeht, ohne das Kleingedruckte genau gelesen zu haben, zahlt bis zu 3000 Euro für einen nutzlosen Eintrag.

Schweich/Longuich. Das Angebotsschreiben an Geschäftsleute, Gewerbetreibende und andere Selbstständige wirkt seriös. Dem Empfänger wird mitgeteilt, dass für ihn im "Branchenbuch Schweich und Umkreis" ein kostenloser Standardeintrag mit Name, Adresse und Telefonnummer vorgenommen wurde. Ein kostenpflichtiger "Businesseintrag" mit Branche, Karte, Newsmodul und Menüfeld werde durch die Bestätigung des abgebildeten Eintragsvorschlages per Unterschrift in Auftrag geben. Und damit es schneller geht, möge der Auftrag an die angegebene kostenfreie Faxnummer gesendet werden.
Wer den Auftrag so auf die Reise schickt, ohne zuvor genau den fetten Block an Kleingedrucktem studiert zu haben, erlebt eine teure Überraschung. Nach den kleingedruckten Geschäftsbedingungen beträgt die im Voraus zu zahlende Jahresgebühr 998 Euro plus Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit umfasst drei Jahre.
"Der Vertrag gilt, Betrug kann man den Anbietern rein rechtlich nicht anhängen, die haben sich abgesichert", sagt Dieter Wiegandt von der Polizeiinspektion Schweich auf Anfrage. Grund: Das besagte Internet-Branchenbuch existiert wirklich, die Einträge werden darin vorgenommen, Geschäftsbedingungen und Preis sind exakt im Angebot enthalten. Tatsächlich ist die Eintragung aber nur unnützer Nepp, denn das besagte Branchenbuch ist unbekannt und wird von niemandem in Deutschland genutzt. Die Webseite dient nur zum Abkassieren der Wuchergebühr.
Mit derselben Masche treibt die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf ihr Unwesen. Obwohl die GWE bereits eine zivilgerichtliche Niederlage erlitten hat, verschickt sie weiterhin an Unternehmen und Vereine Bestellformulare für Einträge in eine Online-Datenbank. Nach Angaben eines Loguicher Gewerbebetriebs sind derzeit wieder solche GWE-Schreiben in der Region "unterwegs".
Die Adressaten sollen auf den Formularen einen bereits bestehenden, aber kostenfreien Eintrag per Unterschrift bestätigen und an die angegebene Adresse oder Faxnummer zurücksenden.
Tatsächlich enthält der Vordruck aber ein kostenpflichtiges Vertragsangebot, das sich wie in dem anderen Fall vollständig erst aus dem Kleingedruckten (AGB) ergibt. Entsprechend groß ist die Überraschung für die Betroffenen, wenn sie eine Rechnung über 569,06 Euro erhalten - als erste Teilforderungen aus einem ungewollten Zwei-Jahresvertrag.
Die GEW GmbH kam früher mit der Masche auf dem gerichtlichen Klageweg durch. Doch das Blatt hat sich gewendet: Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 23. November 2011 (AZ: 35 C 9172/11) auf die Klage eines Betroffenen hin entschieden, dass die GWE ein zur Täuschung geeignetes Formular verwendet habe.
Die Richter: "Der damit provozierte Vertragsschluss ist wegen Sittenwidrigkeit gemäß BGB nichtig." Zudem würde auch eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung durchgreifen. f.k.
Die Faxnummer für das "Branchenbuch Schweich und Umkreis" hat die Vorwahl von Großbritannien. Als Betreiber der Webseite www.lokale-suche.com wird der "eingetragene Kaufmann" Bazarov Bekbulat aus Karagandy in Kasachstan genannt.

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