Sicherheit Polizei warnt: Softair-Waffen können zu gefährlichen Einsätzen führen

Trier · Oft können nur Profis Softair-Waffen von echten unterscheiden. Bei drei Einsätzen musste die Polizei kürzlich von einer echten Waffe ausgehen – und entspechend handeln.

Polizei Trier warnt: Softair-Waffen können zu gefährlichen Einsätzen führen
Foto: TV/Klaus Kimmling

(red) Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei Trier davor, mit Sport- und Spielzeugwaffen öffentlich zu hantieren. Innerhalb weniger Tage war die Polizei im Februar zu drei Einsätzen wegen möglicher Bedrohungen durch Schusswaffen in und bei Trier ausgerückt. In allen drei Fällen hatten Zeugen die Polizei alarmiert. Sie war schnell vor Ort und stellte jeweils Softair-Waffen sicher. Diese funktionieren nicht mit Schießpulver, sondern mit Druckluft. Sie werden vor allem im Sport verwendet. Oft sehen sie Feuerwaffen täuschend ähnlich, die tödlich verletzen können (siehe Info). Die Polizei muss im Einsatzfall zunächst von einer echten Schusswaffe ausgehen und dementsprechend handeln.

Der erste Fall, auf den sich die Polizei bezieht, ereignete sich am 17. Februar gegen 13 Uhr. Mehrere Hinweisgeber meldeten sich bei der Polizei und berichteten von zwei Menschen, die an der Lorenz-Kellner-Straße während der Autofahrt immer wieder eine Schusswaffe aus dem Fahrzeug hielten. Die Polizei sorgte für ein Großaufgebot an Einsatzkräften, die nach dem genannten Fahrzeug fahndeten. Etwa eine Stunde später fiel einem Streifenteam der Polizeiinspektion Trier das Fahrzeug im Bereich der Ostallee auf. Aus Gründen der Eigensicherung nahmen die Beamten die beiden Insassen des Autos, zwei 18 und 21 Jahre alte Männer, mit vorgehaltener Dienstwaffe fest. Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die eingesetzten Kräfte unter anderem eine Softair-Waffe aus Plastik. Die Polizei stellte die Waffe sicher.

Nur ein paar Tage später, am 22. Februar, meldete ein Zeuge einen Mann, der im Trierer Palastgarten mit einer Pistole hantiere. Wieder musste die Polizei diesen Sachverhalt ernst nehmen und fand kurze Zeit später einen 18- und einen 42-Jährigen, auf die die Personenbeschreibung passte. Auch sie wurden aus Gründen der Eigensicherung mit gezogener Dienstwaffe von den Polizeibeamten festgenommen. Im Rucksack des 18-Jährigen fanden die Beamten eine Soft­air-Pistole mit Magazin, die jedoch nicht geladen war. Die Polizei stellte die Waffe sicher.

Zuletzt wurde am 28. Februar gegen 15 Uhr ein mit vier Menschen besetztes Auto aus Echternacherbrück gemeldet, in dem ein Mann laut Zeuge mit einer Maschinenpistole hantieren würde. Wieder musste ein Großaufgebot der Polizei, diesmal unter Einbindung der Luxemburger Polizei, ausrücken, um den Sachverhalt aufzuklären und um das Schlimmste zu verhindern. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Fahndung konnten Polizeibeamte aus Echternach das Fahrzeug nahe der Ortschaft Dorf feststellen und die Insassen überprüfen. Auch hier stellte sich heraus, dass die vermeintliche Maschinenpistole eine realistisch aussehende Softair-Waffe war.

In allen drei Fällen führten die Betroffenen nichts Böses im Schilde, sie nutzten die Softair-Waffen nur zum Spaß. Sie provozierten aber einen teuren und womöglich gefährlichen Polizeieinsatz. In der Öffentlichkeit dürfen Softair-Waffen, die echten Waffen ähnlich sehen, nicht gebraucht werden (siehe Info). Wer sich nicht daran hält, begeht nach Paragraf 53 des Waffengesetzes eine Ordnungswidrigkeit – je nach Umständen sogar eine Straftat. In manchen Fällen müssen die Menschen, die die Einsätze ausgelöst haben, diese selbst bezahlen. Zusätzlich können die Fahrerlaubnis- und die Waffenbehörden über den Sachverhalt informiert werden.

Oft ist ohne genaues Hinschauen nicht erkennbar, ob es sich um eine echte Schusswaffe, eine sogenannte Anscheinswaffe oder ein Spielzeug handelt. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Das kann von der Kontrolle mit gezogener Dienstwaffe bis hin zum Einsatz von Spezialeinheiten führen.

Die Polizei warnt darum – besonders vor dem Hintergrund der derzeitigen allgemeinen Sicherheitslage – eindringlich vor dem leichtfertigen Umgang mit Waffen aller Art sowie mit Softair-Waffen oder Spielzeugwaffen, die dem Anschein nach für scharfe Schusswaffen gehalten werden können.

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