Trierer „Schlafkammer": Disziplinarverfahren eingestellt

TRIER. (red) Der Präsident des Landgerichts Trier hat die Disziplinarverfahren gegen zwei Richter der 5. Strafkammer eingestellt. Die 5. Strafkammer hatte das Haupt-Verfahren gegen die Geiselgangster von Trier-Süd nicht rechtzeitig eröffnet, weshalb die in dieser Woche verurteilten Männer aus der Untersuchungshaft freigelassen werden mussten. Gegen die beiden Richter der als „Schlafkammer" verspotteten 5. Kammer waren Disziplinarverfahren eingeleitet worden, die Landgerichtspräsident Krämer nun mit der Begründung einstellte, die Verzögerungen seien die „Folge einer Reihe von unglücklichen Ereignissen, die den Verfahrensgang negativ beeinflusst haben". Genannt werden unter anderem „Reibungsverluste durch mehrere gleichzeitig zu bearbeitende Haftsachen", „häufige Sitzungen" sowie „die urlaubsbedingte Abwesenheit der Richter".

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