Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall

Ein 25-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein hat gestern vor dem Dauner Amtsgericht gestanden, weil nach einem Unfall im Mai 2008 seine Beifahrerin starb. Wegen fahrlässiger Tötung ist er zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Daun/Gerolstein. "Das Strafverfahren kann den schrecklichen Unfall nicht ungeschehen machen, aber wir müssen alles juristisch klären", sagt Staatsanwalt Klaus Pallien gleich zu Beginn der Verhandlung. Damit reagiert er auf die große Betroffenheit und Traurigkeit, die sich gestern im Gerichtssaal breitgemacht hat: Der 25-jährige Angeklagte sitzt geduckt mit gesenktem Blick neben seinem Verteidiger. Er wirkt aufgewühlt, hat seine Winterjacke bis zum Kinn geschlossen und die Hände zusammengefaltet vor sich auf dem Tisch. Er traut sich scheinbar nicht, den Vater seiner verstorbenen Freundin, der auf den Publikumsrängen sitzt, anzuschauen. Der trauernde Vater wirkt äußerlich gefasst. Es ist jedoch spürbar, dass er sich zusammenreißen muss.

Die beiden ungleichen Männer verbindet ein tragisches Schicksal. "Ein Drama", wie es Verteidiger Otmar Schaffarcyk beschreibt.

Am 5. Mai 2008 waren der Angeklagte und seine damals 18-jährige Freundin auf der K 35 zwischen Hinterweiler in Richtung B 410 nahe Hohenfels-Essingen unterwegs. In einer scharfen Rechtskurve verlor der Angeklagte, laut Sachverständigem wegen überhöhter Geschwindigkeit, die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Auto, das dem Mädchen gehörte, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen (der TV berichtete).

Das junge Pärchen, beide waren nicht angeschnallt, wurde herausgeschleudert. Die Beifahrerin erlitt starke Kopfverletzungen, an denen sie zwei Tage später in der Klinik verstarb. Der Angeklagte war angetrunken (0,79 Promille Blutalkohol) und besaß keinen Führerschein.

Im Prozess sagt er: "Ich bin gefahren, weil meine Freundin starke Magenkrämpfe hatte und nicht mehr fahren konnte." Der Vater des Mädchens hat eine andere Auffassung: "Sie hat ihm immer Fahrstunden gegeben, und so wird es auch da gewesen sein. Sie haben sich nicht angeschnallt, damit sie bei einer Polizeikontrolle schnell die Positionen tauschen können." Dieser Aspekt spielt beim Prozess letztlich aber keine Rolle. Staatsanwalt Pallien sagte: "Es ist auch nicht relevant, da der Angeklagte durch sein fahrlässiges Verhalten den Tod seiner Freundin verschuldet hat."

Auch Verteidiger Schaffarczyk geht auf die Betroffenheit ein. Er erklärt: "Wir müssen aber zwischen dem moralischen Anspruch der Hinterbliebenen nach Vergeltung und dem Strafanspruch des Staates unterscheiden." Danach gelte für fahrlässige Tötung das gleiche Strafmaß wie für einfachen Diebstahl - nämlich von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

Das Urteil: 18 Monate Freiheitsstrafe, vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dabei wurden das Geständnis und die positive Sozialprognose zugunsten des 25-Jährigen bewertet.

Der Angeklagte steht wegen eines Drogendelikts noch unter Bewährung. Als unmittelbar spürbare Konsequenz muss er 2500 Euro Geldbuße an die Jugendhilfeeinrichtung Don Bosco zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Vater des verstorbenen Mädchens resümiert: "Ich brauchte den Besuch heute im Gerichtssaal, um einen Schlussstrich zu ziehen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort