Versehen oder Vorsatz?

Mindestens 520 Mal soll ein 50-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun kinderpornografische Filme und Fotos vom Internet heruntergeladen haben. Der Angeklagte bestreitet vorm Dauner Amtsgericht die Vorwürfe. Der Prozess geht am 11. Februar weiter.

Daun. Bei der polizeilichen Kontrolle pornografischer Internetseiten war der Eifeler aufgeflogen. Vom 8. Mai 2006 bis 28. November 2007 habe er sich mindestens 520 Mal Filme und Fotos, die kinderpornografisches Geschehen wirklichkeitsnah wiedergeben, beschafft. So lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe alles auf seinem PC gespeichert.

Der 50-Jährige schüttelt den Kopf. Er ist bei der Justiz bekannt. Von den 13 Vorstrafen (Raub, Diebstahl, Waffenbesitz) ist allerdings keine einschlägig. Staatsanwalt Thomas Grawemeyer macht hingegen deutlich: "Auf den Videos und Fotos ist eindeutig zu sehen, wie 10- bis 14-jährige Mädchen von Erwachsenen gezwungen werden, sexuelle Handlungen vorzunehmen." Der Angeklagte erklärt den Hergang, wie er an die Pornos kam. Er bezeichnet Kinderpornografie dabei als "widerwärtig". Er habe auf bekannten Pornoseiten nach "Material" gesucht, weil er und seine Frau sich gerne "gemeinsam Pornofilmchen angucken".

Um die Videos auf den eigenen PC herunterladen zu können, müsse man "ganze Pakete" auswählen. Diese Auswahl orientiere sich an der bevorzugten Sexualpraxis. Der Angeklagte erklärt: "Man erkennt nicht vorher, was in so einem Paket ist. Erst wenn man es auf dem eigenen Computer in einzelne Dateien entpackt hat, weiß man, was drin ist." Die Dateien mit kinderpornografischem Inhalt habe er sofort gelöscht. Da sich in der Verhandlung nicht klären ließ, ob die Beweise der Staatsanwaltschaft aus reaktivierten (gelöschte Dateien wieder sichtbar gemacht) Videos stammen, wurde der Prozess vertagt.

Am 11. Februar wird ein Computerspezialist der Polizei als Zeuge gehört. Außerdem gibt der Angeklagte seine PC-Codenamen bekannt, so dass weitere verschlüsselte Dateien gesichtet werden können.

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