Richter verbieten Frauenförderung auf dem Stimmzettel

Koblenz · ´Der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz kassiert das Landesgesetz zur Kommunalwahl. Jetzt muss die rot-grüne Mainzer Regierung die Unterlagen zur Abstimmung ändern.

 Eine Wählerin füllt in der Hauptstadt ihren Stimmzettel zur Bundestagswahl aus. Foto: Michael Kappeler

Eine Wählerin füllt in der Hauptstadt ihren Stimmzettel zur Bundestagswahl aus. Foto: Michael Kappeler

Stimmzettel zur Kommunalwahl mit dem Aufdruck "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" sowie die Angabe über den Frauenanteil im jeweiligen Stadt- oder Gemeinderat sind verboten. Dies hat der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz am Freitag im Eilverfahren vorläufig entschieden. Die Richter teilten zur Begründung mit, es sprächen "erhebliche Gründe" dafür, dass die Vorschriften verfassungswidrig seien, weil sie den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzten.
Laut Gerichtshof gewährleistet dieser Grundsatz "einen unbedingten Schutz vor staatlicher Einwirkung auf den Inhalt der Entscheidung des Wählers im Zeitpunkt der Stimmabgabe". Mit anderen Worten: In der Wahlkabine muss der Wähler in Ruhe gelassen werden.
SPD und Grüne im Landtag hatten das Gesetz beschlossen, um die Frauenquote in Kommunalparlamenten zu erhöhen. Sie beträgt derzeit 16,8 Prozent. Ein Versuch der CDU, mit einem eigenen Gesetz im Landtag die Regelungen zu kippen, scheiterte im März.
Oppositionsführerin Julia Klöckner kritisiert, Rot-Grün habe alle Warnungen in den Wind geschlagen und "eine große Verunsicherung der Wähler und Kandidaten zu verantworten".
Laut Innenminister Roger Lewentz (SPD) findet die Kommunalwahl am 25. Mai dennoch "rechtssicher und planmäßig" statt. Der VGH-Beschluss mache "gewisse Änderungen an den Unterlagen erforderlich". Darauf sei man vorbereitet. Die Kommunen würden von Landeswahlleiter Jörg Berres in einem Rundschreiben detailliert informiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort