Großzügig bei doppelter Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss, während Partner und Familie zunächst am alten Ort bleiben, der kann steuerlich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für das neue Domizil.

Doch wie groß darf diese Wohnung sein? Der Bundesfinanzhof (BFH) erkannte eine 165 Quadratmeter große Wohnung steuerlich an (Az.: VI R 2/11). Das zuständige Finanzamt hatte zuvor nur den Anteil von 60 Quadratmetern akzeptiert. Allerdings musste der Kläger belegen, dass die Familie nachzieht und sich schon in der Umzugsphase befindet - sprich: die alte Wohnung musste bereits gekündigt sein. Karikatur: LBS

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