Reinigung verfärbt Brautkleid
Augsburg · Augsburg (dpa) Verfärbt eine Reinigung ein Brautkleid, kann die Kundin Anspruch auf Schadenersatz haben. Das gilt auch, wenn an der Firmentür "Reinigungsannahme" steht.
09.02.2017
, 20:39 Uhr
Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor (Az.: 73 C 208/16). Über den Fall berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" (NJW 07/2017).
Der Beklagte konnte sich demnach nicht darauf berufen, dass er die Ware nur annahm.