Reinigung verfärbt Brautkleid

Augsburg · Augsburg (dpa) Verfärbt eine Reinigung ein Brautkleid, kann die Kundin Anspruch auf Schadenersatz haben. Das gilt auch, wenn an der Firmentür "Reinigungsannahme" steht.

Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor (Az.: 73 C 208/16). Über den Fall berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" (NJW 07/2017).
Der Beklagte konnte sich demnach nicht darauf berufen, dass er die Ware nur annahm.

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