HINTERGRUND

Die Einfachsteuer DIE STEUERERKLÄRUNG:Jeder Steuerpflichtige hat auf einem amtlich vorgeschriebenem Formular eine Steuererklärung abzugeben. Das Formular ist einfacher als das bisherige und enthält bereits die für die Einkommensteuererklärung notwendigen Daten. Der Steuerpflichtige muss die Angaben nur noch überprüfen, Datum eintragen und unterschreiben. Fehlen wichtige Daten oder sind falsch, müssen sie nachgetragen werden. Die Steuerpflichtigen müssen ihre Steuererklärung bis Ende April beim Finanzamt einreichen. Bei der Einfachsteuer muss der Steuerpflichtige sich selbst veranlagen. Hierzu werden steuerlich relevante Daten durch das Finanzamt vorgegeben. Die selbst berechnete Abschlusssteuer muss innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Steuererklärung gezahlt werden. Bekommt der Steuerzahler eine Erstattung, muss sie innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Steuererklärung ausgezahlt werden. Die Steuerkarte Die Steuerkarte tritt an die Stelle der bisherigen Lohnsteuerkarte. Jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet, zumindest eine Steuerkarte zu führen. Es gibt nicht mehr sechs Steuerklassen, sondern nur noch Erststeuerkarten (Steuerkarte 1) und Zweitsteuerkarten (Steuerkarte 2). Jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet, eine Erststeuerkarte zu führen, Zweitsteuerkarten sind nur erforderlich, wenn gleichzeitig mehrere Einkommen erzielt werden. Jeder Steuerpflichtige kann nur eine Erststeuerkarte, aber mehrere Zweitsteuerkarten haben. Die Steuerkarte gilt nicht mehr wie bisher nur für ein Jahr, sondern unbeschränkt. Die Steuerkarten haben einen neuen Inhalt. Neben der Steuernummer, den Angaben zur ausstellenden Behörde, den Angaben zum zuständigen Finanzamt und zum Steuerpflichtigen enthält nur die Erststeuerkarte zusätzlich Angaben zu den persönlichen Freibeträgen und die unterhaltspflichtigen Personen. Arbeitgeber oder Rentenversicherung müssen alle vorgenommenen Steuerabzüge bescheinigen (Steuerabzugsbescheinigung). (red)

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