40.000 Häuser plötzlich unter Denkmalschutz

Viele Hausbesitzer im Land werden bald überraschend Post bekommen. 40.000 Gebäude sollen unter Denkmalschutz gestellt werden. Für die Eigentümer kann das bei Umbauten oder Renovierungen finanzielle Folgen haben.

(fcg) Das Denkmalschutz-Gesetz besteht seit den 70er Jahren. Der Landtag hat eine Novelle verabschiedet, die am 10. Dezember in Kraft getreten ist. Kerninhalt: Gebäude werden nicht mehr per Verwaltungsakt, sondern per Gesetz unter Denkmalschutz gestellt. Etwa 13.000 förmlich geschützte Denkmäler gibt es bereits. Weitere 40.000 Gebäude sollen nun pauschal auf einen Schlag hinzu kommen und dann auf einer Denkmalliste aufgeführt werden. Diese Liste existiert nach TV-Informationen schon. Offenbar haben Experten landesweit Häuser diskret von außen begutachtet und nach nicht bekannten Kriterien registriert. Einzelheiten will die Generaldirektion Kulturelles Erbe offenbar im Januar bekannt geben.

Die Hausbesitzer werden erst im Nachhinein darüber informiert, dass ihr Anwesen unter Denkmalschutz gestellt wird. Sie sollen einen Brief erhalten. Eigentümer haben damit weder ein Anhörungs- noch ein Mitwirkungsrecht. Sind sie nicht einverstanden, verbleibt letztlich nur der Klageweg. Wobei die Bürger beweisen müssen, dass ihr Haus nicht schützenswert ist. Bedeutsam wird die Unterschutzstellung vor allem bei Umbau- oder Renovierungsarbeiten. Sie sind dann nur nach behördlicher Genehmigung möglich. Denkmalschutz-Auflagen können auch zu Mehraufwand und höheren Kosten führen. So kann etwa die Fassadengestaltung farblich vorgeschrieben sein oder die Restaurierung von Holzfenstern.

Die CDU wirft der Landesregierung vor, die neue gesetzliche Regelung sei „nicht bürgernah“. Der Landesverband Haus und Grund e.V. klagt, es sei „nicht akzeptabel, die Denkmalschutz-Behörden zu ermächtigen, alles, was sie für schutzwürdig erachten, unter gesetzlichen Schutz zu stellen“. Die Trierer Landtagsabgeordnete Stefanie Lejeune (FDP) moniert, es sei „nicht gelungen, eine vernünftige Balance zwischen den Interessen der Eigentümer und dem Interesse am Erhalt von Kulturgütern herzustellen“.

Befürworter loben, der Schutz kultureller Güter werde entbürokratisiert, erleichtert und beschleunigt. Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz begrüßt die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens, wenn Hausbesitzer bauliche Änderungen planen. Nach schriftlichem Antrag müsse die Baumaßnahme nach spätestens drei Monaten genehmigt werden.

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