Aussage steht gegen Aussage

Eine Zeugin, die sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht beruft, und Aussagen, die sich widersprechen: keine einfache Aufgabe für das Amtsgericht Bitburg, das gestern den Drogen-Prozess gegen einen 33-Jährigen aus dem Raum Aachen vertagte.

Bitburg. (neb) Aussage steht gegen Aussage am Mittwoch vor dem Bitburger Amtsgericht: Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, zwischen Januar und März 2008 als Rauschgiftkurier für einen bereits im vergangenen Sommer am Landgericht Trier verurteilten Drogendealer tätig gewesen zu sein. Dieser hatte nach seiner Verhaftung ausgepackt und Dutzende Abnehmer, Lieferanten sowie Kurierfahrer benannt. Darunter auch den 33-Jährigen aus dem Raum Aachen, der drei Fahrten übernommen und dabei rund 1500 Gramm Amphetamine, 500 bis 1000 Ecstasy-Pillen sowie 300 bis 500 Gramm Marihuana aus den Niederlanden über die Grenze nach Aachen beziehungsweise Prüm geschafft haben soll. Doch der Angeklagte will keine davon gemacht haben. Er habe den Drogendealer nur flüchtig gekannt und nichts mit ihm zu tun haben wollen.

Der zum Prozess als Zeuge geladene Drogendealer dagegen bekräftigt vor Gericht seine Aussage und belastet den Angeklagten schwer. Ein weiterer auch inhaftierter Zeuge, der bei zweien dieser drei Drogen-Übergaben dabei gewesen sein soll, kann kein Licht in die Angelegenheit bringen: Er habe zwar ein Auto des Typs und der Farbe gesehen, wie es der Angeklagte damals besessen habe, das Gesicht des Kuriers habe er aber nicht erkennen können. Eine dritte Zeugin - auch aus dem Kreis des Drogendealers und ebenfalls zurzeit inhaftiert - beruft sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht, weil sie fürchtet, sich selbst zu belasten.

Bis zur Fortsetzung der Verhandlung in drei Wochen soll geklärt werden, ob sie Angaben zur Sache machen muss.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort