Bitburg besiegt Wolfsburg - Gewerbeverein gewinnt Markenstreit mit Automobilhersteller

Bitburg · David gegen Goliat: Der Bitburger Gewerbeverein hat gegen den Volkswagen Konzern am Bundespatentgericht um die Verwendung des Markenzeichens „Autostadt Bitburg“ gestritten – und gewonnen. Die Bitburger Autohändler dürfen nun mit dem Wort- Bildlogo „Autostadt Bitburg“ werben, obwohl sich der Automobilhersteller die Marke „Autostadt“ bereits 1997 für die Stadt Wolfsburg hatte schützen lassen.

 Michael Ringelstein (links) und Edgar Bujara (rechts) kommen aus dem Grinsen nicht mehr raus.

Michael Ringelstein (links) und Edgar Bujara (rechts) kommen aus dem Grinsen nicht mehr raus.

Foto: Christian Moeris
 Das Streitobjekt: Die Wort- Bildmarke "Autostadt Bitburg"

Das Streitobjekt: Die Wort- Bildmarke "Autostadt Bitburg"

Foto: Christian Moeris

"Wir kommen aus dem Grinsen nicht mehr raus", sagt Edgar Bujara, Vorsitzender des Gewerbevereins Bitburg und der Werbegemeinschaft "Autowelt Bitburg". Mit Stolz hält er das Urteil des Bundespatentgerichts in den Händen - nach sieben langen Jahren. So lange hat der Rechtsstreit um die Marke "Autostadt Bitburg" gedauert.

Dabei kämpfte der Bitburger Gewerbeverein mit der Volkswagen Aktiengesellschaft aus Wolfsburg um das Recht, mit der Marke "Autostadt Bitburg" werben zu dürfen. Denn der Automobilhersteller stört sich an dem Logo des Gewerbevereins. Es zeigt den Schriftzug "Autostadt Bitburg" auf einem Ortseingangsschild. VW hatte sich die Marke "Autostadt" bereits 1997 eintragen lassen, um damit in Wolfsburg, der Wiege des Konzerns, Werbung zu machen.

Deshalb ist es den Wolfsburgern ein Dorn im Auge, dass sich Bitburg ebenfalls als "Autostadt" präsentieren möchte. 2008 hatte sich der Gewerbeverein die Wort-Bild-Marke "Autostadt Bitburg" beim Patent- und Markenamt eintragen lassen.

"Dann kam Goliat und sagte: ‚Das akzeptieren wir nicht'", sagt der Bitburger Rechtsanwalt Michael Ringelstein. Er hat den Gewerbeverein sieben Jahre lang in dem Rechtsstreit vertreten. "Die wollen sich die ‚Autostadt' als Markeninhaber natürlich von anderen frei halten", erklärt Ringelstein die Absichten des Automobilherstellers.

Die Gretchenfrage, die das Patentgericht zu klären hatte: Inwieweit besteht durch die Verwendung der Marke "Autostadt Bitburg" eine Verwechslungsgefahr mit der "Autostadt" Wolfsburg?

Ringelstein: "Unsere Argumentation war, dass wir durch das zweite Wort im Logo, Bitburg, unverwechselbar sind." Autohändler Bujara ergänzt: "Bitburg mit seinen 50 Autohändlern ist nun einmal auch eine Autostadt. Denn besser kann man die Händlerdichte und die einmalige Zusammenarbeit der Vertragshändler in der Werbegemeinschaft nicht beschreiben."

Doch auf dem langen Weg zum Sieg mussten die Bitburger Rückschläge einstecken wie 2011: In einem ersten Beschluss entschied das Marken- und Patentamt, die Marke "Autostadt Bitburg" aufgrund der Einwände des Konzerns zu löschen. Bujara: "Das waren die Phasen, wo wir uns gefragt haben: ‚Sollen wir aufgeben?' Der Rechtsstreit war so langwierig und hat zeitweise wirklich Nerven gekostet." Ringelstein legt zwei dick gefüllte Aktenordner auf den Tisch: Sie dokumentieren, wie beschwerlich sich der Rechtsstreit zwischen Bitburg und Wolfsburg gestaltete.

Ringelstein: "Aber wir haben uns von den Schreiben des Konzerns nicht beeindrucken lassen und uns gesagt: ‚Wir halten durch.'" So erhoben sie Widerspruch gegen die Löschung der Marke. Das Patentamt revidierte seine Entscheidung und hob die Löschung wieder auf. Damit stand es im Rechtsstreit Wolfsburg - Bitburg wieder unentschieden: Doch die Wolfsburger gaben sich damit nicht geschlagen, legten abermals Beschwerde ein, und forderten das Patentamt erneut dazu auf, die Wort-Bildmarke "Autostadt Bitburg" zu löschen.

Dann nahm sich 2012 das Bundespatentgericht der Angelegenheit an. 2:1 für Bitburg: Die Münchener Richter entschieden 2015 - drei Jahre später - die Beschwerde zurückzuweisen. "Jetzt können wir mit dem Logo für die Autostadt Werbung machen", freut sich Bujara. Die Autohändler wollen mit dem Emblem künftig viele Werbeaktionen schmücken. Eine kleine Einschränkung müssen sie jedoch in Kauf nehmen. "Wir dürfen mit dem Logo nicht für sportliche oder kulturelle Zwecke werben. Dieses Recht hat nur der Automobilhersteller", erklärt Bujara. Das heißt: Ein Konzert oder Fußballturnier darf der Gewerbeverein mit dem Emblem nicht anpreisen.

Bujara: "Das ist aber halb so wild. Unser Ziel ist ja vorrangig, Werbung für die Autostadt und die Händler zu machen. Das ist für uns das Wichtigste." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, laut Gericht jedoch in der Sache nicht mehr verhandelbar.

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