Der obere Abschnitt ist Sache des Investors

Bitburg-Stahl · Beim Streit um die Frage, wer für den Ausbau des oberen Abschnitts der Oberweiser Straße in Stahl zuständig ist, hat die Stadt inzwischen Rückendeckung durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Demnach ist der Investor des angrenzenden Neubaugebiets Hammerwies II dafür zuständig. Der jedoch will gegen dieses Urteil vorgehen.

 Wann und auf wessen Kosten der obere Abschnitt der Oberweiser Straße in Stahl ausgebaut wird, steht noch nicht endgültig fest. TV-Foto: Uwe Hentschel

Wann und auf wessen Kosten der obere Abschnitt der Oberweiser Straße in Stahl ausgebaut wird, steht noch nicht endgültig fest. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bitburg-Stahl. Noch sind nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Und solange das der Fall ist, bewegt sich auch kein Bagger. Es geht um den Ausbau der Oberweiser Straße in Stahl. Genau genommen um das obere Teilstück. Denn während der Ausbau im alten Ortskern und damit unteren Abschnitt bereits abgeschlossen ist, die Arbeiten im mittleren Teilstück derzeit laufen, ist offen, wann, wie und auf wessen Kosten es nun mit dem dritten Abschnitt weitergeht.
So streiten die Stadt und der Erschließungsträger des angrenzenden Neubaugebiets Hammerwies II, die Grundbesitz- und Beteiligungsgesellschaft Schuh GbR, seit längerem um die Zuständigkeit der Maßnahme (der TV berichtete). Aus Sicht der Stadt muss das Unternehmen den Ausbau bezahlen, weil es sich nach Auffassung der Verwaltung um eine erstmalige Erschließung handelt. Für die Schuh GbR hingegen ist die Baumaßnahme keine erstmalige Erschließung, sondern lediglich die Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße. In diesem Fall wäre dann die Stadt für diesen Abschnitt zuständig.
Beide Parteien beharren auf ihren Auffassungen. Mit dem Unterschied, dass die Stadt mit ihrer Sicht der Dinge seit kurzem nicht mehr allein ist. Zwischenzeitlich hat nämlich auch das Verwaltungsgericht Trier, bei dem die Stadt eine Klage eingereicht hatte, ein Urteil abgegeben. Und nach Auffassung der Richter liegt die Zuständigkeit des Ausbaus beim Investor.
Der jedoch will das nicht ohne weiteres hinnehmen und plant deshalb, in Berufung zu gehen. Zwar ist eine Berufung aus Sicht des Trierer Verwaltungsgerichts nicht zulässig. Dennoch hat Schuh die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Und genau das hat er auch getan und wartet nun auf eine Entscheidung. "Es gibt hier berechtigte Bedenken zum Urteil", erklärt Geschäftsführer Bernd Schuh auf TV-Anfrage. Nach seiner Auffassung liegt die Zuständigkeit ganz klar bei der Stadt. Allerdings kündigt Schuh an, im Fall einer negativen Rückmeldung aus Koblenz die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. "Sollten wir hier keinen Erfolg haben, werden wir schnellstmöglich nach der Entscheidung loslegen", sagt Schuh.
Für den Investor und die Stadt Bitburg ist der Ausbau der Oberweiser Straße nicht der einzige Streitpunkt. Unterschiedlicher Auffassung sind beide Parteien auch beim Neubaugebiet In der Persch in Masholder, das ebenfalls von Schuh erschlossen wurde. Dort geht es um die Zuständigkeit für den Bau einer Zufahrt zum Neubaugebiet. Auch darüber hat das Verwaltungsgericht bereits geurteilt. In dieser Angelegenheit hat jedoch die Stadt den Kürzeren gezogen. uhe

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