Haftstrafe wegen schwerer Brandstiftung

Trier/Ammeldingen · Weil er im Sommer 2010 einen Großbrand in einer Betreuungseinrichtung für psychisch Kranke in Ammeldingen bei Neuerburg (Eifelkreis Bitburg-Prüm) verursacht hat, ist ein 41-jähriger Ex-Bewohner des Heims vom Landgericht Trier wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

(neb) Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, „aus Wut“ das Bett in seinem Zimmer angezündet zu haben. Eine Nachtwache hatte dem Diabetiker zuvor die Schokolade verweigert. In dem Wohnheim hatten sich zum Zeitpunkt der Tat 53 Bewohner befunden, die sich glücklicherweise unverletzt aus dem Haus retten konnten.

Eine psychologische Sachverständige hatte dem 41-Jährigen aufgrund seiner seit der Kindheit bestehenden Blutzuckererkrankung ein hirnorganisches Psychosyndrom bescheinigt, sodass die Merkfähigkeit und Auffassungsgabe des Mannes beeinträchtigt sei. Allerdings habe er genau gewusst, was er tat, als er sein Bett anzündete. Ob der Angeklagte habe in der Lage gewesen sei, die Konsequenzen seines Zündels zu erfassen, konnte die Gutachterin nicht zweifelsfrei sagen. Darauf komme es unterm Strich auch nicht an, befanden die Richter: Zumindest habe der Angeklagte es billigend in Kauf genommen, dass sich das Feuer auf das Gebäude ausbreitete und dadurch Menschen gefährdet wurden.

Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg erkannte auch keine verminderte Schuldfähigkeit bei dem 41-Jährigen: Dagegen spreche sein planerisches Vorgehen: „Er wollte das so und hat es so durchgezogen.“ Das Gericht folgte dem gleichlautenden Anträgen von Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes sowie Verteidigerin Martha Schwiering: Wegen schwerer Brandstiftung muss der 41-Jährige eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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