Kellnerin sexuell genötigt: Bewährung für 59-Jährigen

Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat am Mittwochmorgen einen 59-Jährigen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm wegen sexueller Nötigung in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde dem Mann auferlegt, seinem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu zahlen.

(neb) Der Angeklagte hatte direkt nach der Anklageverlesung über seinen Verteidiger die Vorwürfe eingeräumt und damit zugegeben, im Juni 2009 eine heute 20-jährige Kellnerin nach einem Kneipenbesuch sexuell genötigt zu haben. Die junge Frau hatte dem alkoholisierten Mann angeboten, ihn angesichts des starken Regens nach Hause zu fahren.

Als sie mit ihrem Auto anhielt, beugte er sich über sie und griff ihr in den Ausschnitt sowie unter ihren BH. Obwohl die Kellnerin ihm mehrfach dazu aufforderte, von ihr abzulassen, küsste er auch noch ihre Brust. Erst, als der Eifeler ihre Hand ergriff, um diese in seinen Schritt zu führen, konnte sie sich losreißen und aus dem Auto flüchten. Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten blieb der jungen Frau, die in der Verhandlung als Nebenklägerin auftrat, eine Aussage vor Gericht erspart.

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