Nötigung oder Verkehrsgefährdung? Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Prüm/Lützkampen · Vor dem Amtsgericht Prüm musste sich am Donnerstag der Fahrer eines Räumfahrzeugs verantworten. Er soll am Weiberdonnerstag in Lützkampen auf eine Frau zugefahren sein, die auf der Straße stand und mit ausgebreiteten Armen offenbar den Verkehr aufhalten wollte.
11.10.2012
, 15:53 Uhr
Der Lkw-Fahrer glaubte offenbar, dass es sich um eine Möhne handelte und wollte nicht anhalten. Tatsächlich war die Frau jedoch eine Kindergärtnerin, die mit einer Gruppe von Kindern die Straße überqueren wollte. Das Amtsgericht Prüm hat das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro an den Kindergarten in Lützkampen eingestellt.