Urteil gegen Spielhallenräuber ist rechtskräftig

Jünkerath/Trier · An gleich zwei aufeinanderfolgenden Abenden wurde im April 2013 eine Spielhalle in Jünkerath überfallen. Vier Männer zwischen 19 und 24 Jahren standen deswegen vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier.

Drei wurden zu jeweils zweijährigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt (der TV berichtete). Während diese drei Urteile bereits rechtskräftig sind, beantragte ein vierter Angeklagter Revision gegen die Entscheidung des Gerichts. Der 22-Jährige wollte seine Verurteilung vom 17. April zu einer Gesamthaftstrafe von drei Jahren auf mögliche Verfahrensfehler prüfen lassen.
Wie das Landgericht Trier nun mitteilt, hat der Bundesgerichtshof seinen Antrag auf Revision jetzt als unbegründet verworfen. Damit ist auch das vierte Urteil im Prozess gegen die Spielhallenräuber rechtskräftig.
Nach umfassenden Geständnissen sah es die Jugendstrafkammer als erwiesen an, dass die vier Männer sich unter starkem Drogeneinfluss zu den Überfällen auf die Spielhalle verabredet hatten. Wer auf die Idee zu den Raubzügen gekommen war, konnte nicht geklärt werden. Während die ersten drei Urteile nach dem Jugendstrafgesetz gesprochen wurden, verurteilte das Landgericht den 22-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht. aff

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