Viel Arbeit und ein Loch im Netz

Immer wieder werden an den Gewässern der Eifel Menschen erwischt, die ohne Berechtigung ihre Angel auswerfen. Auch an der Kyll gehen Fischereiaufseher mit regelmäßigen Kontrollen dagegen vor. Doch viele der gefassten Schwarzangler kommen ungeschoren davon.

 Angeln ist auch an der Kyll erlaubt – Voraussetzung dafür sind allerdings Fischerei- und Angelschein. Doch immer wieder erwischen Fischereiaufseher Klaus Kleifges (Foto) und dessen Kollegen Schwarzangler am Ufer der Kyll. TV-Foto: Uwe Hentschel

Angeln ist auch an der Kyll erlaubt – Voraussetzung dafür sind allerdings Fischerei- und Angelschein. Doch immer wieder erwischen Fischereiaufseher Klaus Kleifges (Foto) und dessen Kollegen Schwarzangler am Ufer der Kyll. TV-Foto: Uwe Hentschel

St. Thomas. Für die beiden Männer aus St. Thomas ist der Fall klar: "Das waren Profis", sagt Reinhold Weiler, und Klaus Kleifges nickt zustimmend. Weiler und Kleifges müssen es wissen, denn sie sind selbst leidenschaftliche Angler und außerdem Fischereiaufseher und in dieser ehrenamtlichen Funktion zuständig für den Kyllabschnitt zwischen Kyllburg und Zendscheid, an dem auch St. Thomas liegt. Immer wieder erwischen sie Touristen und Freizeitangler, die ohne Fischerei- oder Angelschein mit ihrer Ausrüstung an den Ufern der Kyll stehen. Manche davon fischen im Trüben, weil sie sich möglicherweise gar keine Gedanken darüber machen, dass sie gerade etwas Verbotenes tun - doch die meisten wissen es wahrscheinlich, parken ihre Fahrzeuge so, dass man sie von der Straße aus nicht direkt sieht und suchen sich dann ein ungestörtes Plätzchen am Wasser."Unschuldig" und professionell ausgerüstet

So wie die drei Männer aus den Niederlanden, die Kleifges und Weiler Mitte Mai dabei erwischten, wie sie ohne Lizenz in der Kyll fischten. "Die hatten eine professionelle Ausstattung für 500 bis 1000 Euro", sagt Weiler, sodass es für ihn und Kleifges offensichtlich war, dass sich die drei Herren aus dem Nachbarland wohl nicht aus Versehen unerlaubt an das Flussufer verirrt hatten. Wie in so einem Fall üblich, haben die Fischereiaufseher dann die Polizei verständigt und Strafanzeige erstattet.Kein öffentliches Interesse an Verfolgung der Tat

Zwei Wochen später teilt die Staatsanwaltschaft Trier mit, dass das Ermittlungsverfahren wegen Fischwilderei eingestellt wird. "Weil die Schuld als gering anzusehen sei und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht", argumentiert die zuständige Staatsanwältin in ihrem Schreiben und versetzt damit den beiden Fischereiaufsehern einen Schlag ins Gesicht. Und im nächsten Absatz heißt es: "Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine einmalige Verfehlung gehandelt hat", schließt die Justiz mit freundlichen Grüßen ab und legt damit den Fall zu den Akten."All die Jahre haben wir und andere Angler viel Zeit und Arbeit in die Pflege der Fischbestände investiert, und dann kommen solche Dinge dabei raus", sagt Weiler verärgert. "Da stellt sich uns doch die Frage: Sollen wir überhaupt noch weitermachen, oder überlassen wir die Kyll sich selbst?" Genauso frustriert über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist auch Klaus Kleifges. "Ich kontrolliere jeden Tag, fahre die Kyll rauf und runter, bekomme dafür noch nicht einmal Spritgeld, und das ist dann der Dank dafür", sagt er."Beim Schwarzangeln erwischt zu werden, ist doch keine geringfügige Sache - das ist Rechtsbeugung", meint auch Herbert Schneider aus Metterich, Fischereiberater des Eifelkreises. "Die Schwarzangler lassen es darauf ankommen, erwischt zu werden, und man sieht ja an dem Beispiel, dass ihnen dann auch nicht viel passiert", sagt Schneider, und das, obwohl Fischwilderei laut Gesetz keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat sei.Und wenn die Sache - wie in diesem Fall - schon keine strafrechtlichen Auswirkungen habe, so wäre es dennoch wünschenswert, die Sache an die zuständige Behörde abzugeben, "damit die Sache zumindest als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann", fügt der ehrenamtliche Fischereiberater hinzu und regt an, dass sich Vertreter der Fischerei und der Strafverfolgungsbehörden zusammensetzen, "um diese komplizierte Materie aufzuarbeiten". Denn wie die Staatsanwaltschaft in Trier zu der Einschätzung kommt, "dass es sich um eine einmalige Verfehlung gehandelt hat", kann auch er nicht nachvollziehen.

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