Ein Vertrag und zwei Ansichten

Bitburg-Stahl · Bis Ende September hat der Erschließungsträger des Stahler Neubaugebiets Hammerwies II, die Schuh GbR, noch Zeit, den oberen Abschnitt der Oberweiser Straße auszubauen. So zumindest interpretiert die Stadt den Vertrag, den sie mit Bernd Schuh ausgehandelt hat. Der GbR-Geschäftsführer jedoch sieht nicht sich, sondern die Stadt in der Pflicht. Und auch er beruft sich auf den Vertrag.

 Die Oberweiser Straße in Stahl soll ausgebaut werden. Unklar ist derzeit allerdings, wer dabei für den oberen Abschnitt zuständig ist. TV-Foto: Uwe Hentschel

Die Oberweiser Straße in Stahl soll ausgebaut werden. Unklar ist derzeit allerdings, wer dabei für den oberen Abschnitt zuständig ist. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bitburg-Stahl. Als vor gut einer Woche im Rahmen der Einwohnerversammlung in Stahl über den geplanten Ausbau der Oberweiser Straße informiert wurde, war damit zu rechnen, dass diese Frage auftauchen wird. Der Ausbau der Straße ist nämlich in drei Abschnitte gegliedert, doch die präsentierten Pläne bezogen sich nur auf die zwei Abschnitte im Ortskern. Was daran liegt, dass sich die Stadt auch nur für diese beiden Teilstücke in der Verantwortung sieht. Weshalb sie zu der Frage, wie es denn nun im dritten Abschnitt weitergeht, nicht viel sagen konnte. Oder wollte.

Denn laut Stadt ist für den oberen Abschnitt der Oberweiser Straße der Erschließungsträger des dort angrenzenden Neubaugebiets Hammerwies II, die Grundbesitz- und Beteiligungsgesellschaft Schuh GbR, zuständig.
Die Verwaltung beruft sich dabei auf einen städtebaulichen Vertrag mit dem Erschließungsträger, wonach die Schuh GbR das Teilstück bis zum 31. September ausgebaut haben muss. An diesen Vertrag gebunden sieht sich auch der GbR-Geschäftsführer Bernd Schuh, der die Vereinbarung jedoch anders auslegt. Demnach wäre nicht er, sondern die Stadt zuständig.
Dass beide Parteien aus dem gleichen Vertrag unterschiedliche Schlüsse ziehen, liegt an der Frage, ob der betroffene, 200 Meter lange Straßenabschnitt bereits als sogenannte "erstmalig hergestellte Erschließungsstraße" zu sehen ist oder aber nicht. Denn diese Definition ist entscheidend dafür, wer die Kosten (laut Stadt rund 180 000 Euro) übernehmen muss. Sollte es sich um eine vorhandene Erschließungsstraße handeln, so würde es sich bei den dort geplanten Arbeiten auch nicht um eine "erstmalige Herstellung", sondern lediglich um einen Ausbau handeln, wofür dann laut Vertrag die Stadt zuständig wäre.
Und nach Auffassung von Bernd Schuh, der sich dabei auch auf einen Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts bezieht, ist genau das der Fall. "Diese Straße war ursprünglich eine Kreisstraße und als solche auch irgendwann mal im Straßenbauprogramm des Kreises, wurde also irgendwann auch erstmalig hergestellt", sagt Schuh. Er sei durchaus bereit, die Kosten für den Bürgersteig entlang des von ihm erschlossenen Neubaugebiets zu übernehmen. "Und ich werde auch wie jeder andere Anliegerbeiträge zahlen", fügt er hinzu. Alles andere jedoch sei Aufgabe der Stadt.
Im Rathaus sieht man das anders. So ist das Bauamt der Meinung, dass es sich eben nicht um eine bereits vorhandene Erschließungsstraße handelt, da dort die damit verbundenen Eigenschaften wie Gehweg, Straßenbeleuchtung und Entwässerung noch nicht vorhanden seien. Auch die Stadt verweist auf ein Verwaltungsgerichtsurteil und sieht demnach die Schuh GbR in der Pflicht.Extra

Wie es weitergeht, wird sich zeigen. Laut Vereinbarung hat der Erschließungsträger für den Ausbau zunächst noch bis Ende September Zeit - sofern er dafür zuständig ist. Sollte dies der Fall sein, so müsste die Schuh GbR die Kosten aber nicht allein tragen. Denn unabhängig vom Vertrag mit der Stadt hat die GbR auch noch eine Vereinbarung mit der VB Immo, dem Erschließungsträger des benachbarten Neubaugebiets Unter\\'m Stahler Kopf II. Diese wäre dann mit 50 Prozent am Ausbau beteiligt. Und wie die VB Immo auf TV-Anfrage erklärt, werde eine Beteiligung am Ausbau derzeit auch nicht infrage gestellt. uheExtra

Unterschiedliche Ansichten zur Zuständigkeit gibt es zwischen Stadt und Schuh GbR auch in Masholder. Dabei geht es konkret um eine zweite Zufahrt zum von der Schuh GbR erschlossenen Neubaugebiet In der Persch. Da die Zufahrt unmittelbar an der B-257-Anschlussstelle liegt, hat der für die Genehmigung zuständige Landesbetrieb Mobilität zur Bedingung gemacht, dass die Zufahrt verkehrssicher gestaltet werden muss. Da die Auflagen unerfüllt blieben, wurde die Zufahrt geschlossen, so dass der Baustellenverkehr nun durch Masholder geschleust wird. Aus Sicht der Stadt ist die Schuh GbR für den Ausbau zuständig. Das Verwaltungsgericht Trier, das dazu bereits ein (bislang noch nicht rechtskräftiges) Urteil gefällt hat, sieht jedoch die Stadt in der Verantwortung. uhe

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