Ermittlungen nach tödlichem Badeunfall
Gunderath/Trier · Nach dem Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Schwimmbad des Ferienparks in Gunderath (Kreis Vulkaneifel) hat die Staatsanwaltschaft Trier ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Von einer Obduktion sei vorerst abgesehen worden, erklärte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer.
Begründung: Es gebe keine Hinweise darauf, dass eine andere Todesursache außer Ertrinken in Frage komme. Bei den Ermittlungen, die an die Kriminalinspektion Wittlich übergeben worden seien, solle geklärt werden, wie es zum dem tragischen Vorfall habe kommen können. Dabei werde auch geprüft, ob die Aufsichtspflicht verletzt und Vorschriften nicht eingehalten worden seien. Zum jetzigen Stand der Ermittlungen gebe es dafür aber keine Anhaltspunkte dafür. Wann mit einem Ergebnis der Untersuchungen zu rechnen sei, konnte Brauer nicht sagen.
Das Kind aus Baar (Kreis Mayen-Koblenz) war am Freitag gegen 18 Uhr von einem Mann leblos am Boden eines Schwimmbeckens entdeckt worden. Nach Wiederbelebung durch Bademeister und Notarzt starb der Junge aber doch am Samstag in einem Koblenzer Krankenhaus. Der Sechsjährige war gemeinsam mit seinen Eltern und insgesamt 13 Kindern in dem Bad.
Boris Ege, Geschäftsführer des Sunparks Eifel in Gunderath, sagte im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund, er sei bestürzt, entsetzt und voller Trauer angesichts des Vorfalls im Schwimmbad des Parks. Konsequenzen wegen des Unfalls gebe es vorerst nicht. Es gelte, die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen abzuwarten, um daraus gegebenenfalls Schlussfolgerungen zu ziehen.