Das Kreuz mit dem Kreuzchen

ZÜSCH. Der Tag der Entscheidung naht. Am 23. Januar sollen die Züscher ihr Votum darüber abgeben, ob sie ein neues Bürgerhaus wollen oder nicht. Die Fragestellung auf dem offiziellen Stimmzettel sorgt jedoch schon jetzt vereinzelt für Irritationen.

Johann Meyer gehört zu den 559 wahlberechtigten Bürgern in Züsch, die in neun Tagen eine Entscheidung von großer Tragweite für die Kommune fällen. Soll in Züsch ein neues Bürgerhaus gebaut werden oder nicht? Diese jahrelange Streitfrage im Hochwaldort wird durch einen Bürgerentscheid, den zweiten in der Geschichte der Verbandsgemeinde Hermeskeil, endgültig geklärt. Als Meyer jedoch am Dienstag per Briefwahl sein Votum abgeben wollte, war seine Verwirrung groß. "Ich war vollkommen irritiert und wusste nicht, was ich überhaupt ankreuzen soll", sagt der Mann aus der Muhler Straße und fügt hinzu: "Meiner Frau ist es genauso gegangen."Ja und Nein werden zum Dilemma

Der Grund ist die Fragestellung auf dem offiziellen Stimmzettel. Fett gedruckt steht dort: "Soll das ehemalige Anwesen Biehl zu einem Bürgerhaus umgebaut werden?" Meyers Antwort darauf ist ein klares "Nein". Aber dann folgt gleich noch eine Frage: "Soll damit der Aufhebungsbeschluss des Gemeinderats Züsch vom 14. Oktober 2004 über den Umbau des ehemaligen Anwesens Biehl zu einem Bürgerhaus rückgängig gemacht werden?". Nach Meyers Verständnis hätte die Antwort darauf "Ja" lauten müssen. "Wenn ich aber einmal Ja und einmal Nein angekreuzt hätte, dann wäre der Stimmzettel ungültig", schildert er dem TV sein Dilemma. In der Tat: Insbesondere die zweite Frage setzt von den Züscher Bürgern voraus, dass sie die kommunalpolitische Diskussion in den zurückliegenden Monaten intensiv verfolgt haben. Dass ein neues Bürgerhaus gebaut werden soll, war ein Ratsbeschluss früherer Jahre. Am 14. Oktober 2004 hatte die "Wählergruppe Heck" jedoch ihre neu errungene Mehrheit dazu genutzt, das umstrittene Projekt zu kippen. Folglich müsste derjenige, der gegen das Bürgerhaus ist, auch dagegen sein, dass der Aufhebungsbeschluss vom vorigen Herbst rückgängig gemacht wird. Die Antwort müsste somit gleichfalls "Nein" lauten. Eine reichlich komplizierte Angelegenheit also. "Dass es zwei verschiedene Beschlüsse gegeben hat, war mir nicht mehr bewusst. Aber so geht es bestimmt vielen", glaubt Meyer.Zweiten Teil einfach ignorieren

Bei der Verbandsgemeinde-Verwaltung in Hermeskeil hat man inzwischen auf die Kritik des Züschers reagiert und versucht, Aufklärungsarbeit zu leisten. Dass die Fragestellungen zu Missverständnissen führen könne, räumt man bei der Behörde zwar ein. Aber: "Der Wortlaut ist genau so vom Züscher Gemeinderat einstimmig verabschiedet worden", betont der Verwaltungschef Michael Hülpes. Dass überhaupt eine zweite Frage, die letzlich zu den Verwirrungen geführt hat, auf dem Stimmzettel auftaucht, hat laut Hülpes einen triftigen Grund. "Wir kamen nicht umhin, diesen Passus mit aufzunehmen." Denn weil sich ein Bürgerentscheid immer gegen einen Beschluss des Gemeinderats richtet - im Fall Züsch der Aufhebungsbeschluss vom 14. Oktober - muss diese Entscheidung des Kommunalparlaments auch gesetzlich verpflichtend in die Fragestellung integriert werden. Damit am Wahlsonntag aber nicht noch mehr Züscher stirnrunzelnd vor ihrem Stimmzettel sitzen, hat Hülpes einen einfachen Tipp parat: "Den zweiten Teil sollten die Bürger einfach ignorieren." Denn was eigentlich bei der Abstimmung in Züsch zählt, ist die einfache Frage: "Soll das ehemalige Anwesen Biehl zu einem Bürgerhaus ümgebaut werden?". Und die kann mit einem simplen "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Ein ausführlicher Bericht über das Pro und Kontra und die Standpunkte der einzelnen Parteien und Gruppierungen beim Thema "Bürgerhaus-Bau in Züsch" folgt in einer der nächsten Ausgaben.

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