Anlieger ziehen Klage zurück

Lampaden-Obersehr/Trier · Das Verwaltungsgericht Trier hat sich kürzlich mit der Klage von vier Anliegern einer Straße in Lampaden-Obersehr befasst. Für deren Erschließung sollten Vorausleistungen gezahlt werden, wogegen sich das Quartett wehrte. Letzendlich ließen die Anlieger ihre Klage fallen. Eine ungewöhnliche Rolle nahm in der Verhandlung der neue Lampadener Ortsbürgermeister ein.

Lampaden-Obersehr/Trier. Wer aus Richtung Ollmuth kommt auf der Kreisstraße (K) 45 in den kleinen Lampadener Ortsteil Obersehr fährt, stößt dort gleich am Eingang auf eine links abzweigende Stichstraße. Sie ist etwa 100 Meter lang, war früher ein Wirtschaftsweg und wurde im Jahr 2011 neu gemacht. Formal handelte es sich dabei um eine sogenannte erstmalige Erschließung. Basierend auf einem damaligen Gemeinderatsbeschluss übernimmt die Ortsgemeinde Lampaden zehn Prozent der für dieses Projekt anfallenden Kosten. Die restlichen 90 Prozent werden - entsprechend der Grundstücksgröße - auf die Anlieger verteilt.
Die Straße ist zwar längst fertig. Das juristische Nachspiel dauert aber noch an. Vier Anlieger haben sich mit einer Klage gegen die Zahlung von Vorausleistungen gewehrt, zu der sie die Verbandsgemeinde (VG) Kell im Auftrag der Ortsgemeinde Lampaden aufgefordert hat.
Über diese Klage wurde nun vor der Zweiten Kammer des Trie rer Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Brigitte Verbeek-Vienken verhandelt. Die Kläger um Anliegerin Doris Bamberg wurden vom Reinsfelder Rechtsanwalt Peter Kunz vertreten. Beklagte war die Ortsgemeinde Lampaden.
Am Ende der mündlichen Verhandlung ließen die Anlieger ihre gemeinsame Klage gegen die Vorausleistungen fallen. "Aber nicht aus Einsicht, sondern aus Kostengründen", wie Kunz betonte. Zuvor hatte Verbeek-Vienken deutlich gemacht, dass die Erfolgsaussichten der Anlieger gering sind und sie womöglich erhöhte Prozesskosten tragen müssten, wenn sie ihre Klage aufrechterhalten hätten.
Kosten sind gestiegen



Nach Auffassung des Gerichts wurden bei der Aufforderung, Vorausleistungen zu zahlen, keine beitragsrechtlichen Fehler gemacht. Es sei unstrittig, dass eine erstmalige Erschließung stattgefunden habe.
Die Anlieger hatten zum einen darauf verwiesen, dass der Umfang der Arbeiten aus ihrer Sicht viel zu groß war. Während der Bauarbeiten "haben wir uns gewundert, wie tief dort gebuddelt wurde", sagte Bamberg. Vor allem aber seien die Kosten - auf denen der Beitragsbescheid für die Vorausleistungen basierte - viel höher gewesen als die Zahlen, die bei einem ersten Anliegergespräch vom zuständigen Ingenieurbüro genannt wurden (siehe Extra).
Die Trierer Verwaltungsrichter wiesen darauf hin, "dass die Kostenfrage nicht maßgebend für das Verfahren ist". Der Lampadener Rat habe 2011 - wie es üblich ist - nur den prozentualen Beteiligungsanteil der Gemeinde festgelegt. Die Vorausleistungen müssten aber nicht zwangsläufig auf Angaben des Ingenieurbüros beruhen, sondern es sei normal, dass für deren Erhebung die Ausschreibungsergebnisse zurate gezogen werden, so die Richter.
Der neu gewählte Lampadener Ortschef Martin Marx nahm bei der Verhandlung eine Position ein, "die für mich nicht einfach ist", wie er selbst sagte. Als Bürgermeister war er Vertreter der beklagten Gemeinde Lampaden. Allerdings machte Marx deutlich, dass er 2011 als Ratsmitglied die Vergabe und die Kostensteigerung - über die der Rat erst im Nachhinein informiert worden sei - kritisiert habe. "Dass die Sache bezahlt werden muss, ist unstrittig. Aber die Höhe für die Anlieger ist nicht in Ordnung", sagte Marx.
Nach dem Ende der Verhandlung zeigten sich Bamberg und die anderen Anlieger im Gespräch mit dem TV enttäuscht von der Haltung des Gerichts. "Niemand zahlt gerne, aber wir haben Leute, die sich das einfach nicht leisten können", hatte Bamberg bereits kurz vorher im Gerichtssaal gesagt.
Im Einzelfall kommen auf einen Anlieger Kosten von fast 20 000 Euro zu. Eine junge Familie habe ein 1906 erbautes Haus an der Ecke zur Stichstraße gekauft und müsse nun zahlen, obwohl sie damit beim Kauf nicht rechnen konnte.Extra

In der Verhandlung vor dem Trierer Verwaltungsgericht verwiesen die Kläger in puncto Kosten auf das erste Anliegergespräch. Damals sei seitens des Ingenieurbüros davon die Rede gewesen, dass auf die Anlieger eine Belastung von 44 000 Euro zukommen würde, sagte Klägerin Doris Bamberg. Nachdem die Arbeiten ausgeschrieben waren, wurden die Gesamtkosten zur Erschließung der Straße aber inklusive Beleuchtung und Planung auf etwa 72 000 Euro geschätzt. Abzüglich der zehn-Prozent Gemeindeanteil wurde somit mit einer finanziellen Beteiligung der Anlieger von insgesamt rund 65 000 Euro gerechnet. Auf diesem Stand wurden die Beträge für die Vorausleistung ermittelt, so die Auskunft der Keller VG-Verwaltung auf TV-Nachfrage. Inzwischen liege auch die Endabrechnung für das Projekt vor. Demnach kostete die Erschließung de facto 64 500 Euro, so dass die Anlieger rund 58 000 Euro schultern müssen. ax

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