Friedhofsgebühren decken Kosten nicht

Konz · Die Gebühren für Bestattungen in der Verbandsgemeinde Konz variieren von Dorf zu Dorf. Wirklich kostendeckend werden die meisten Friedhöfe nicht betrieben. Trotzdem gibt es keine deutliche Erhöhung der Gebühren.

 Die Gebühren für Gräber sind unterschiedlich. In Wawern sorgt die terrassenförmige Anordnung des Friedhofs für höhere Kosten. TV-Foto: Nora John

Die Gebühren für Gräber sind unterschiedlich. In Wawern sorgt die terrassenförmige Anordnung des Friedhofs für höhere Kosten. TV-Foto: Nora John

Konz. Die Gebührenordnungen der Friedhöfe werden von den Ortsgemeinden beschlossen. Die Preise reichen von 690 Euro in Konz, Pellingen und Tawern bis zu 850 Euro in Wawern. Wer zum Beispiel ein Reihengrab kaufen will, muss die Grabanfertigung und eine einmalige Gebühr bezahlen. Die Unterschiede liegen vor allem bei der Grabanfertigung.

Die Gebühren ergeben sich aus den unterschiedlichen Gegebenheiten die Gebühren vor Ort. Wawerns Bürgermeister Franz Zebe begründet die vergleichsweise hohen Kosten mit dem schwierigen Gelände, in dem der Friedhof liegt.

"Der Friedhof liegt im Weinberg. Da kann man nicht mit Maschinen arbeiten", sagt er. Außerdem seien die Unterhaltskosten sehr hoch. Da der Friedhof in Terrassen angeordnet sei, komme es an den dortigen Mauern häufig zu Schäden, die dann repariert werden müssten. Trotz der hohen Gebühren für die Gräber könne der Friedhof nicht kostendeckend betrieben werden.

Der Ort Tawern liegt mit 690 Euro an der unteren Grenze der Gebühren. Das liegt an den vergleichsweise niedrigen Kosten für die Grabherstellung, die vom Gemeindearbeiter erledigt werden, sagt Ortsbürgermeister Josef Weirich.

Eine Besonderheit in Tawern ist zudem die Möglichkeit sich in einem Tiefengrab beisetzen zu lassen. Dabei können vier Grabstellen übereinander angelegt werden. Die Kosten pro Grab liegen bei 750 Euro.

Insgesamt gibt es einen deutlichen Trend zur Urnenbestattung. In Wasserliesch gibt es dafür sowohl Erdgräber, als auch Urnenwände. "So eine Urnenwand ist nicht jedermanns Sache", erläutert Ortsbürgermeister Herbert Rausch. Ein Urnenbegräbnis kostet 580 Euro in Wasserliesch, die Beisetzung in der Urnenwand dagegen 800 Euro.

Obwohl in Wasserliesch die Gebühren für die Gräber selbst kostendeckend seien, sei der Friedhof insgesamt dennoch ein Zuschussbetrieb, sagt Rausch. Für die Pflege und unvorhersehbare Reparaturen müsse die Gemeinde immer noch Geld beisteuern. Dennoch sind die Gemeinden angehalten, die Friedhöfe kostendeckend zu betreiben.

"Die Kommunalaufsicht ist verpflichtet, die Gemeinden zu wirtschaftlichem Haushalten anzuhalten. Das gilt auch für Friedhöfe", erklärt der Pressesprecher des Landkreises Trier-Saarburg, Thomas Müller, zu diesem Thema. Es sei den Bürgern natürlich nicht zuzumuten, dass nach einer Friedhofserweiterung oder einer neuen Urnenwand die Gebühren direkt kostendeckend heraufgesetzt werden. Dennoch müssten die Gebühren laut Gesetz den Bewirtschaftungskosten eines Friedhofs angepasst werden.

Bei weitem nicht alle Ortsgemeinden folgen dieser Empfehlung auf dem Fuße. In Wasserliesch beispielsweise ist derzeit noch keine Erhöhung geplant, wie Ortsbürgermeister Rausch sagt. Ausschließen möchte er einen solchen Schritt aber nicht.

In Tawern dagegen sagt Ortsbürgermeister Weirich, dass eine kleine Erhöhung zu erwarten sei. Extra Friedhofsgebühren am Beispiel Reihengräber: Stadt Konz: Grabanfertigung 380 Euro/Reihengrab Erwachsene 310; Kanzem: 383,47/340 Euro, Nittel: Für die Grabanfertigung liegen keine Zahlen vor/340 Euro, Oberbillig: 460,16/340 Euro, Onsdorf 383,47/340 Euro, Pellingen 350/340 Euro, Tawern 350/340 Euro, Temmels 383,47/320 Euro, Wasserliesch 460/340 Euro, Wawern 511,29/340, Wellen 400/320 Euro, Wiltingen 400/300 Euro.

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