Kurioser Streit um die Ruhe am Sonntag

Hermeskeil · Das Amtsgericht Hermeskeil beschäftigt derzeit ein Fall angeblicher Ruhestörung an Sonn- und Feiertagen. Dafür verantwortlich soll ein KFZ-Händler aus einem Dorf in der Verbandsgemeinde sein. Angeschwärzt hat ihn ein Nachbar – der zugleich im Ordnungsamt der VG beschäftigt ist.

 Das Herz des Hochwalds: die Stadt Hermeskeil. TV-Foto: Porta Flug Föhren

Das Herz des Hochwalds: die Stadt Hermeskeil. TV-Foto: Porta Flug Föhren

Hat ein KFZ-Händler in der Verbandsgemeinde Hermeskeil am Sonntag, 18. November, vergangenen Jahres auf seinem Firmengelände ein Verkaufsgespräch mit Kunden oder bloß ein privates Schwätzchen gehalten? Dieses sonntägliche Gespräch zwischen einem Autohändler und zwei weiteren Personen auf dem Betriebsgelände, das mitten in einem Wohngebiet liegt, beschäftigt derzeit das Amtsgericht Hermeskeil.

Die angrenzenden Nachbarn stört die angebliche Geschäftigkeit des KFZ-Händlers an Sonn- und Feiertagen. Deshalb schrieb einer der Nachbarn, der zugleich selbst in der Verbandsgemeinde im Ordnungsamt beschäftigt ist, dem Automechaniker einen Bußgeldbescheid in Höhe von 123,45 Euro.

"Ich habe genau gesehen, dass er am Sonntag zwischen den Autos auf seinem Hof mit zwei Personen ein Verkaufsgespräch geführt hat", erklärt der Beamte als Zeuge vor Gericht. Der Betroffene verneint jedoch jegliche betriebliche Tätigkeit an diesem Tag. Der Richterin Stefanie Georgi erklärt der Autohändler, er habe auf dem Hof bloß mit zwei Bekannten ein rein privates Schwätzchen gehalten, aber kein Verkaufsgespräch geführt.

Die angeblichen Bekannten - ebenfalls als Zeugen geladen - bestätigen die Darlegung des KFZ-Händlers. An diesem Sonntag hätten sie nur privat vorbeigeschaut. "Wir wollten nur mal schauen, ob er daheim war."

Ein weiterer Nachbar des Autohändlers sieht das anders. "Der hat schon am Sonntagvormittag in der Werkstatt gearbeitet, das habe ich gesehen", erklärt der geladene Zeuge. Darüber hinaus sei das nach seiner Beobachtung auch nicht der einzige Sonn- und Feiertag gewesen, an dem der KFZ-Händler mit seiner Arbeit die Anwohner gestört habe. Dieser habe ihm sein eigenes Auto bereits ein Mal an einem Feiertag, dem 1. Mai, repariert, behauptet der Nachbar.

Für Franz-Josef Weber, Anwalt des Autohändlers, ist jedoch die Befangenheit des benachbarten Beamten, der zugleich auch den Bußgeldbescheid verschickt hat, der eigentliche Knackpunkt des Bußgeldverfahrens. Deshalb habe man auch Widerspruch eingelegt, erklärt der Verteidiger. "Der Bußgeldbescheid ist verfahrensmäßig nicht korrekt zustande gekommen." Selbst wenn die Behauptungen des Beamten zuträfen, hätte dieser das Bußgeldverfahren wegen Befangenheit an einen Kollegen abgeben müssen, erklärt der Verteidiger.

Seine Befangenheit mindere auch die Glaubhaftigkeit seiner Zeugenaussage. "Für mich ist das ein klarer Fall des Amtsmissbrauchs", behauptet der Angeklagte. Richterin Georgi erklärt hingegen, dass nach ihrer Sicht die Befangenheit das Bußgeldverfahren nicht gänzlich fehlerhaft mache.

Die Befangenheit sei aber hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Zeugens zu berücksichtigen. Dennoch habe das nichts mit der Situation am Sonntag, 18. November, vergangenen Jahres zu tun, sagt Georgi. "Aufgrund der widersprüchlichen Zeugenaussagen kann ich noch keine Feststellung darüber treffen, welchen Zeugen ich nun glauben kann und welchen nicht", erklärt Georgi zum Abschluss des ersten Verhandlungstages. Deshalb hat sie für Dienstag, 30. Juli, 11 Uhr einen Fortsetzungstermin bestimmt, an dem noch weitere Nachbarn als Zeugen gehört werden sollen.

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