Winterdienst ist auch Bürgersache

Konz · Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs sind zu den ersten Streufahrten ausgerückt. Nachschub an Streusalz gibt es dieses Jahr genug: Um Engpässe zu vermeiden, wurde die eingelagerte Salzmenge erhöht.

Konz. Die Schneefälle an den Tagen vor Weihnachten haben den Mitarbeitern des städtischen Bauhofs die ersten Streufahrten beschert. Die Teams rückten bereits in den frühen Morgenstunden mit Schneeräum- und Streugeräten aus, um beim morgendlichen Berufsverkehr für sichere Straßen zu sorgen. "Vor dem Hintergrund der letzten beiden schneereichen Winter haben wir die eingelagerte Streusalzmenge erhöht, um Engpässen vorzubeugen", erklärt Bürgermeister Karl-Heinz Frieden.
Bürger müssen Fahrbahn räumen


Die Kommunen sind zum Winterdienst nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen verpflichtet. Dabei handelt es sich um wichtige Verkehrswege, Steigungsstrecken, Einmündungsbereiche und Buslinien für den Personennahverkehr und die Beförderung von Schulkindern. In der Stadt Konz sind die Anlieger dazu verpflichtet, nicht nur den Bürgersteig von Schnee und Eis, sondern auch die ihrem Grundstück zugewandte Hälfte der Fahrbahn zu räumen. Nächtlicher Schneefall ist bis zum Beginn der Verkehrszeiten (7.00 bis 19.00 Uhr) zu räumen. Das Gleiche gilt für Gehwege entlang des eigenen Grundstücks.
Auch wenn der städtische Werkhof sich bestens auf einen Wintereinbruch eingestellt hat, erklärt Bürgermeister Frieden, stößt der Winterdienst bei bestimmten Wetterlagen an seine Grenzen: "Wir haben keine unbegrenzten Kapazitäten an Mitarbeitern und Gerätschaft. Daher sind auch bei größter Professionalität des Winterdienstes nicht alle Wetterereignisse beherrschbar."
Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen. Außerdem bittet die Stadt darum, die Autos so zu parken, dass die Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen. red

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