Antragsverfahren gilt für das Pflanzjahr 2014
Bernkastel-Wittlich · Wie in unserer Ausgabe Montag, 14. April, berichtet, werden im Weinbau Umstrukturierungsmaßnahmen gefördert. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass das Antragsverfahren ausschließlich für die Neupflanzung in laufenden Flurbereinigungsverfahren für das Pflanzjahr 2014 gilt.
15.04.2014
, 20:34 Uhr