Antragsverfahren gilt für das Pflanzjahr 2014

Bernkastel-Wittlich · Wie in unserer Ausgabe Montag, 14. April, berichtet, werden im Weinbau Umstrukturierungsmaßnahmen gefördert. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass das Antragsverfahren ausschließlich für die Neupflanzung in laufenden Flurbereinigungsverfahren für das Pflanzjahr 2014 gilt.

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