Diskussion um Vorgaben für das Sanierungsgebiet

Thalfang · Dass zwei alte Bäume in Thalfangs Ortskern mitten in der Brutzeit gefällt wurden, stößt im Ort auf Kritik. Die Kreisverwaltung gibt jedoch Entwarnung: In Gärten ist dies prinzipiell erlaubt.

 Von oben sieht Thalfang recht grün aus. Dennoch wird über gefällte Bäume sowie Vorgaben für die Ortskernsanierung diskutiert. TV-Foto: Archiv/Portaflug

Von oben sieht Thalfang recht grün aus. Dennoch wird über gefällte Bäume sowie Vorgaben für die Ortskernsanierung diskutiert. TV-Foto: Archiv/Portaflug

Thalfang. Zwei 20 Meter hohe Laubbäume in Hubert Schus Nachbarschaft wurden kürzlich gefällt. Das hat den Stadtplaner getroffen. "Das war mitten in der Brut- und Nistzeit!", sagt er vorwurfsvoll und spricht von einem Umweltfrevel.
Die Bäume seien ein wichtiger ökologischer Ausgleich auf dem fast komplett versiegelten Gelände gewesen. Bäume seien generell in Zeiten des Klimawandels wichtig, um einer zu starken Überhitzung entgegenzuwirken.
Triftige Gründe für Baumfällung


Schu misst den Pflanzenriesen, die er als ortsbildprägend bezeichnet, auch eine kulturhistorische Bedeutung bei. Immerhin hätten sie nahe dem denkmalgeschützten Küsterhaus und der evangelischen Kirche gestanden. Der Stadtplaner hat sich in dieser Sache an die Kreisverwaltung gewandt. Dort heißt es, der Vorgang werde geprüft, doch stellt Sprecher Manuel Follmann klar: "Baumfällarbeiten sind auf gärtnerisch genutzten Flächen, also auch in Privatgärten, zulässig, wenn keine artenschutzrechtlichen Gründe, wie Nisthöhlen, dagegen sprechen." Außerhalb von Gärten hingegen dürfen Bäume und andere Gehölze laut Gesetz von März bis Ende September nicht gefällt, sondern nur schonend geschnitten werden. Follmann weist auch daraufhin, dass das Gesetz jeden auffordert, erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
"Wir hatten triftige Gründe, die Bäume zu fällen", sagen die Besitzer, die das Grundstück neu erworben haben. Die Dächer der Gebäude seien durch die hochgewachsenen Bäume faul geworden und sollten erneuert werden. Zudem hätten sich die älteren Nachbarn beschwert, dass die Dachrinne durch das Laub immer verstopft sei. Das Wasser sei am Haus hinuntergelaufen, der Keller deshalb feucht.
Doch Architekt Schu geht es nicht nur um die Bäume. Er kritisiert, dass es für das Sanierungsgebiet im Dorfkern zu wenig Auflagen gebe. Es existiere keine Baumsatzung, keine Gestaltungssatzung und kein Bebauungsplan. Auch ein Sanierungsbüro, das die Projekte begleite, fehle.
Untypische Veränderungen


"Die Gemeinde kümmert sich nicht um eine bürgernahe Entwicklung und beschränkt sich auf die verfahrenstechnische Förderung einzelner Investorenprojekte." Diese Projekte bestünden fast nur aus großen Wohnanlagen, die für eine Gemeinde mit rund 1800 Einwohnern untypisch seien und ab einem gewissen Grad auch kritisch. Schu nennt ein weiteres Beispiel nicht geglückter Entwicklung, das auch andere kritisiert hätten: Nahe der Denkmalzone um die Kirche sei ein Dach grellblau eingedeckt worden.
Ortsbürgermeister Burkhard Graul widerspricht Schu: "Bei baulichen Veränderungen im Sanierungsgebiet ist der Gemeinderat zu fragen." Wirtschaftsförderer Josef Adams von der VG-Verwaltung ergänzt: "Wer die steuerliche Begünstigung im Sanierungsgebiet haben will, schließt eine Vereinbarung mit der Gemeinde. Das Planungsbüro, das die Empfehlungen zur Ortskernsanierung gemacht hat, prüft dann die Pläne."
Im Fall des blauen Dachs habe der Besitzer versäumt, die Gemeinde miteinzubeziehen, derzeit werde verhandelt, sagt Graul. Über eine Gestaltungssatzung habe der Rat diskutiert. Doch bei einer solchen Satzung müsse das Gremium jede kleine Veränderung begutachten, das sei problematisch.

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