Drogenschmuggel im Knast? Prozess beginnt im Mai

Wittlich · Der 42-jährige Justizvollzugsbeamte, der im vergangenen Jahr Drogen in das Wittlicher Gefängnis geschmuggelt haben soll, wird sich im Mai vor dem Schöffengericht verantworten müssen. Das Amtsgericht Wittlich hat beschlossen, das Hauptverfahren gegen den Mann zu eröffnen.

Wittlich. Lakritz aus den Niederlanden als Gegenleistung dafür, dass er einem Strafgefangenen Cannabis-Produkte im Wert von 50 Euro in die Zelle schleuste? 20 Euro dafür, dass er Pakete von Angehörigen an den Kontrollstellen vorbei in die Wittlicher Justizvollzugsanstalt (JVA) schmuggelte? Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Trier gegen einen 42-jährigen Justizvollzugsobersekretär erhebt, wiegen schwer. Sie hat gegen den Mann Anklage wegen des Besitzes und der Abgabe von Betäubungsmitteln sowie wegen Bestechlichkeit vor dem Amtsgericht Wittlich erhoben (der TV berichtete). Und auch das Gericht hält offenbar nach dem ihm vorliegenden Beweismaterial eine Verurteilung des Mannes für wahrscheinlich: Der zuständige Richter des Schöffengerichts hat das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet.
Drei Tatvorwürfe zwischen Januar und September 2013 stehen im Raum. Der Beamte soll zunächst einem Häftling in Lakritzschachteln versteckt Haschisch im Wert von 50 Euro mitgebracht und dafür selbst besonderes Lakritz aus den Niederlanden bekommen haben. Als die Angehörige des Strafgefangenen dem Mann bei einem weiteren Treffen wieder eine präparierte Lakritzschachtel, diesmal mit 17 Gramm Haschisch, überreichen wollte, erfolgte der Zugriff der Polizei. Zudem ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der JVA-Beamte Pakete von Angehörigen an der Kontrollstelle vorbei zu den Gefangenen geschmuggelt hat und dafür in einem Fall 20 Euro kassiert.
Laut Ingrid Luther, Direktorin des Wittlicher Amtsgerichts, sind zwei Hauptverhandlungstermine für das Verfahren gegen den JVA-Beamten angesetzt: für den 8. sowie 15. Mai. Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren zugegeben, einigen Häftlingen an den Vorschriften vorbei etwas zugesteckt zu haben - ohne allerdings zu wissen, dass es sich dabei auch um Betäubungsmittel gehandelt habe.
Bei einem möglichen Schuldspruch hat der 42-Jährige Einiges zu verlieren: Bei einer Verurteilung insbesondere wegen Bestechlichkeit droht eine Freiheitsstrafe. Und die Leitung der Wittlicher JVA hat auch schon angekündigt, disziplinarrechtlich gegen den 42-Jährigen vorzugehen mit dem Ziel, den Justizobersekretär aus dem Dienst zu entfernen. Zurzeit ist ihm die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Der Mann hatte bis zum 16. September 2013, als die Vorwürfe gegen ihn publik wurden, mehr als sechs Jahre im Wittlicher Gefängnis gearbeitet - zunächst als Auszubildender, dann als Justizvollzugsobersekretär. nebExtra

Noch keine neuen Erkenntnisse gibt es im Fall des am 1. Oktober 2013 tot aufgefundenen Häftlings der JVA Wittlich. Der 34-Jährige war tot in seiner Zelle aufgefunden worden. Es gab offenbar Anzeichen dafür, dass er an einer Überdosis Rauschgift starb. Die Staatsanwaltschaft gab daraufhin zur endgültigen Klärung der Todesursache eine rechtsmedizinische Untersuchung in Auftrag. "Das toxikologische Gutachten liegt leider immer noch nicht vor", sagt Oberstaatsanwaltschaft Thomas Albrecht auf TV-Nachfrage. Man habe jedoch die Rechtsmedizin "an die Erledigung bereits erinnert". neb

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