Gericht könnte helfen

Zum Artikel "Den Plattenern stinkt der Klärschlamm" (TV, 8. April) meint diese Leserin:

Den Plattenern stinkt es zu Recht. Man muss sich mal durch den Kopf gehen lassen: Mit Ökostrom soll Geld verdient werden, und so baut man eine Biogasanlage. So weit, so gut - aber wohin mit der Abwärme? Da schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe und trocknen damit den sonst problematischen Klärschlamm. Hört sich gut an, aber: Wenn ich Biogasanlagen so geplant habe, dass kein Abmehmer für die Wärme in der Nähe ist, muss ich mir nicht mit Gewalt einen schaffen, sondern könnte das erzeugte Gas - etwas "umgeformt" - statt es zu verstromen ins Gasnetz einspeisen wie in Reinsfeld.

Für den Klärschlamm in unserer ländlichen Region böte sich nämlich die Vererdung direkt an der Kläranlage an. Dann braucht man weder Türme noch Trocknungsanlagen. Aber leider hat sich bisher - bis auf ganz seltene Ausnahmen - noch immer die High-Tech-Lösung gegen solch dezentrale, naturnahe und kostengünstige Verfahren durchgesetzt. Das ist bedauerlich genug. Den Klärschlamm aber - wie in Platten - auch noch von weit her anzukarren macht noch weniger Sinn - weder ökonomisch noch ökologisch. Bleibt die Hoffnung, dass sich das später ändert. Wie lange macht der Gestank der Klärschlammtrocknungsnalage den Plattener Bürgern schon Ärger? Da fragt man sich doch: Hatte man für das Problem überhaupt eine Lösung vorgesehen? Die Gemeinde war doch im Verfahren beteiligt und hat sicher entsprechende Forderungen gestellt. Wenn die Genehmigungsbehörde folgerichtig Bedingungen und Auflagen erteilt hat, wäre es eventuell möglich, sich an das Gericht zu wenden.

Heide Weidemann, Erden

(Anmerkung der Redaktion: Die Autorin ist stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND)

Klärschlamm

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