Naturschutz auf den letzten Drücker

WITTLICH. (mai) Die mal wieder sehr kurzfristig und unzureichend bekannt gegebene Nachmeldung des Landes in Sachen Flora-Fauna-Habitat wurde im Kreisausschuss kritisiert. Es geht um die Erweiterung des Schutzgebietes Ahringsbachtal.

"Was an ‚Natura 2000‘ positiv ist, wird durch diese Informationspolitik zunichte gemacht." Mit dieser Kritik stand Alex Licht (CDU), der das Thema aus vielen Landtagsdiskussionen kennt, nicht alleine im Kreisausschuss. Auch andere Mitglieder und die Verwaltung selbst kritisierten das Vorgehen der Landesbehörden heftig. Worum geht es? Zur Bildung des europaweiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" hat das Land bis 2004 Gebietsvorschläge nach der Fauna-Flora-Habitat- sowie der Vogelschutzrichtlinie an die Europäische Kommission gemeldet. Da für Deutschland Meldedefizite festgestellt wurden - Rheinland-Pfalz ist hiervon mit 0,3 Prozent der Landesfläche betroffen - musste nun nachgemeldet werden. Im Kreis Bernkastel-Wittlich soll lediglich das Gebiet Ahringsbachtal, das wegen verschiedener Fledermausarten bereits gemeldet war, vergrößert werden. Erweitert werden soll in Richtung Süden sowie Südwesten, die Haupterweiterungsfläche liegt in den Gemarkungen Lötzbeuren und Irmenach. Wie bereits im regulären Meldeverfahren kritisierte die Kreisverwaltung die dürftige Informationspolitik der Landesbehörden. Innerhalb weniger Tage sollte die Kreisverwaltung Stellung zu dem Vorhaben beziehen. Doch abgesehen vom engen zeitlichen Rahmen sei eine fachliche Beurteilung der Fläche auch nicht möglich, weil das Land keine naturschutzfachliche Begründung zur Abgrenzung oder zu den Artenvorkommen vorgelegt habe, erklärte Landrätin Beate Läsch-Weber. Zudem kritisierte Läsch-Weber, dass es keine frühzeitige Information der Grundstückseigentümer, Flächennutzer und Planungsträger gegeben habe und die betroffenen Gemeinden nicht in das Verfahren miteinbezogen worden seien. Der Kreisausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, dass die Kreisverwaltung - wie bei den vorherigen Gebietsvorschlägen auch - fordert, dass rechtmäßig bestehende Nutzungen uneingeschränkt fortgeführt werden können, gemeindliche Entwicklungsmöglichkeiten nicht tangiert und betriebliche Erweiterungen nicht eingeschränkt werden. Zudem solle die Verwaltung das Land bitten, die Eigentümer und Nutzer der Flächen über die Folgen der Unterschutzstellung zu informieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort