Unruhestifter: Schwierige Spurensuche

Heinzerath · Illegale Drogen und Alkohol haben in dem Leben eines Heinzera thers, der sich wegen des Verdachts der Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung vor dem Landgericht verantworten muss, offensichtlich zeitweise eine größere Rolle gespielt. Dem Mann wird eine Psychose bescheinigt.

Heinzerath. "Ich kann mich nicht erinnern." Diesen Satz hört der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Landgericht einige Male, als er den Angeklagten befragt. Die Antwort kommt insbesondere dann, wenn es darum geht, ob der Heinzerather andere angegriffen hat oder dies zumindest versucht hat. Ob er seine 75-jährige Tante geschüttelt und zu Boden geschubst hat? Der Angeklagte kann sich noch erinnern, die Tante beschimpft zu haben, von körperlichen Übergriffen weiß er nichts mehr. Doch versichert er: "Das ist nicht meine Intention. So was würde ich nicht machen weder betrunken, noch nüchtern." Neun Straftaten im familiären Umfeld auch gegenüber der Mutter werden dem Mann zur Last gelegt. Es geht um Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung. Bei dem Zwischenfall mit der Tante hat die Polizei, die von Nachbarn herbeigerufen wurde, schließlich 1,4 Promille im Blut des Angeklagten festgestellt. Vor Gericht wird klar: Häufig ist Alkohol im Spiel, wenn der Mann "ausrastet". Doch das scheint nicht alleinige Ursache der Probleme zu sein. Der Mann ist schon einige Male wegen Zwischenfällen im 320 Einwohner zählenden Dorf in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden. Gegen seinen Willen konnte er nie lange dabehalten werden. So sieht es das Gesetz vor.Bis jetzt schuldunfähig

Bislang kam es wegen der Zwischenfälle nicht zu einem Gerichtsverfahren, weil der Mann nach Paragraf 20 - also wegen Alkoholisierung oder einer psychischen Erkrankung - als schuldunfähig galt. Nun geht die Staatsanwaltschaft lediglich von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, bescheinigt dem Angeklagten jedoch eine psychische Erkrankung in Form einer Psychose. Der Angeklagte, der offensichtlich bemüht und höflich die Fragen des Richters beantwortet, kann nicht erklären, was mit ihm los ist. Er schiebt die Probleme auf sein ungeregeltes Leben, das er zeitweise geführt hat und darauf, dass er angefangen hat, Alkohol zu trinken.Dabei hat sein beruflicher Werdegang vielversprechend angefangen. Der Sohn eines Hilfsarbeiters und einer Küchenhilfe hat einen Hauptschulabschluss mit Einserschnitt und eine Lehre als Tischler absolviert. Er hat die Fachoberschule geschafft und ein Fachhochschulstudium, das er mit Arbeit selbst finanziert hat, angefangen. Doch dann kam er aus dem Tritt. Zuvor war er drei Monate in Thailand, hat fast täglich Joints, einmal auch Heroin geraucht. Mit Pilzen hat er sich dort ebenfalls berauscht. Im Studium hat er Amphetamine genommen.Der psychologische Dienst bescheinigt ihm schließlich, erwerbsunfähig zu sein. Er erhält Hartz IV und lebt wieder ganz bei seiner Mutter im Dorf. Einer der Zeugen am ersten Gerichtstag sagt, der Mann verursache seit etwa zehn Jahren Unruhe im Dorf, indem er die Einwohner beschimpfe und auch schon mal angreife. Seit einigen Monaten herrscht wieder Ruhe im Ort. Seitdem befindet sich der Angeklagte in U-Haft in einer psychiatrischen Klinik. Das Landgericht, das zuständig ist, wenn es um die Frage geht, ob ein Angeklagter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird, hat zwei weitere Gerichtstermine für den Fall angesetzt. Einige der Zeugen am ersten Gerichtstag haben die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zum Teil bestätigt.volksfreund.de/gericht

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