Prozess um Nacktfotos im Internet: Angeklagter akzeptiert erstes Urteil

Trier/Kröv · Der junge Mann, der 2009 ein Nacktfoto eines 13-jährigen Mädchens ins Internet gestellt hatte, hat seine Berufung vor dem Landgericht Trier zurückgezogen. Damit akzeptiert der Kröver das Urteil des Amtsgerichts Wittlich und zahlt dem Opfer 300 Euro Schmerzensgeld.

Trier/Kröv. Weil er vehement bestritt, das Nacktfoto einer 13-Jährigen im Internet verbreitet zu haben, wollte sich ein junger Mann aus Kröv vor dem Landgericht Trier gegen seine Verurteilung vor dem Amtsgericht Wittlich wehren. Das hatte den zur Tatzeit 18-Jährigen im Oktober 2011 dazu verurteilt, dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zu zahlen.
Berufung zurückgezogen


Kurz vor dem Berufungsverfahren vor der kleinen Jugendkammer Trier bekam er jedoch offensichtlich kalte Füße und zog seine Berufung zurück. Damit akzeptiert der junge Mann das Urteil des Wittlicher Gerichts auf Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und zahlt das Schmerzensgeld.
13-Jährige stellt Strafanzeige


Der damals 18-Jährige hatte das Mädchen 2009 im Internet kennengelernt und im Laufe der Bekanntschaft die 13-Jährige dazu ermuntert, ihm Nacktaufnahmen von sich via Chat-Programm ICQ zu schicken. Nach mehrmaligem Drängen gab das Mädchen nach und sandte dem jungen Mann aus Kröv Nacktfotos von sich.
Eines davon stellte der 18-Jährige ins Internet, von wo aus es weiter verbreitet wurde und ins schulische Umfeld des Mädchens gelangte. Auf eine Strafanzeige folgte die Verurteilung wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches. zad

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