Nacktfotos: Angeklagter akzeptiert erstes Urteil

Trier/Kröv · Der junge Mann, der 2009 ein Nacktfoto eines 13-jährigen Mädchens ins Internet gestellt hatte, hat seine Berufung vor dem Landgericht Trier zurückgezogen. Damit akzeptiert der Kröver das Urteil des Amtsgerichts Wittlich Das hatte den zur Tatzeit 18-Jährigen im Oktober 2011 dazu verurteilt, dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zu zahlen.


Der damals 18-Jährige hatte das Mädchen 2009 im Internet kennengelernt und im Laufe der Bekanntschaft die 13-Jährige dazu ermuntert, ihm Nacktaufnahmen von sich via Chat-Programm ICQ zu schicken. Nach mehrmaligem Drängen gab das Mädchen nach und sandte dem jungen Mann aus Kröv Nacktfotos von sich.
Eines davon stellte der 18-Jährige ins Internet, von wo aus es weiter verbreitet wurde und ins schulische Umfeld des Mädchens gelangte. Auf eine Strafanzeige folgte die Verurteilung wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches.
Weil er zunächst vehement bestrittenhatte, das Foto im Internet verbreitet zu haben, hatte der junge Mann vor dem Landgericht Trier die jetzt zurückgezogene Berufung gegen das Urteil eingelegt. zad

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