Todesfall im Freizeitpark Behörden verbieten Betrieb der Achterbahn in Klotten – Obduktionsergebnis liegt vor

Klotten · Die Achterbahn im Klotti-Park steht zwar schon seit Samstag still. Nun ist es aber nicht mehr nur eine Vorsichtsmaßnahme des Freizeitparks. Der Kreis Cochem-Zell hat sich eingeschaltet.

Unglück im Klotti-Park: Frau aus Cochem fällt aus Achterbahn und stirbt (Fotos)
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Tödliches Unglück im Klotti-Park

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Foto: dpa/Harald Tittel

Nach dem tragischen Tod einer Besucherin im Wild- und Freizeitpark Klotten darf die Achterbahn weiterhin nicht fahren. Die 57-Jährige Saarländerin wurde am Samstag, 6. August, aus einem der Wagen geschleudert und kam bei dem Unfall ums Leben.

Der zuständige Landkreis Cochem-Zell hat nun vorläufig den Betrieb der Achterbahn untersagt. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch. Demnach müssen Anlagen dieser Art nach einem Unfall auf Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden, wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Erst wenn der TÜV die Achterbahn im Klotti-Park freigibt, darf sie wieder den Betrieb aufnehmen.

Achterbahn in Klotten darf erst nach TÜV-Prüfung wieder fahren

Der Freizeitpark hat seit Dienstag wieder geöffnet. Zuvor informierte er die Besucher auf seiner Website, dass die Achterbahn still steht. Allerdings handelte es sich laut den Angaben des Klotti-Parks zu diesem Zeitpunkt noch um eine selbst gewählte Vorsichtsmaßnahme. „Die vom Unfall betroffene Achterbahn wurde unmittelbar zur Wiederinbetriebnahme freigegeben. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, die Anlage vorsorglich nochmals vom TÜV prüfen zu lassen“, lautet die Erklärung, die auch am Mittwoch noch auf der Freizeitpark-Website zu sehen war.

Kein Hinweis auf eine Straftat im Klotti-Park

Auch die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am Mittwoch eine Erklärung zu dem Todesfall veröffentlicht. Sie informiert darüber, dass die Obduktion der verunglückten Frau abgeschlossen ist. Zu den Ergebnissen wurde lediglich mitgeteilt, dass ihr Tod auf den Sturz von der Achterbahn zurückzuführen ist.

Weiter informiert die Staatsanwaltschaft darüber, dass sie die Beschlagnahme der Achterbahn in Klotten wieder aufgehoben hat. Das aktuelle Verbot für den Betrieb der Anlage ist demnach nur auf die Maßnahme des Landkreises zurückzuführen.

Der Anfangsverdacht einer Straftat hat sich bei den Ermittlungen bislang nicht ergeben. Es werden aber weiterhin Zeugen zu dem Unfall vernommen.

Genauere Informationen zum Stand der Ermittlungen wurden nicht veröffentlicht. Wann die gutachterlichen Feststellungen vorliegen werden, sei derzeit nicht noch absehbar.

Derzeit kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten

Gegenüber Volksfreund.de äußerten sich zwei Besucher des Klotti-Parks zu ihren Erfahrungen mit der Achterbahn. Sie sind an dem Samstag, an dem sich der tödliche Unfall ereignet hat, selbst damit gefahren. Die Parkbesucher berichteten übereinstimmend, dass das Personal nicht händisch geprüft hat, ob die Sicherheitsbügel an den Wagen fest eingerastet waren.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt zum Unfall in Klotten derzeit ein Todesermittlungsverfahren durch. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten vorliegt.

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