Landtag hebt Immunität von Michael Billen auf

Mainz (dpa) · Bereits zum zweiten Mal ist die Immunität des rheinland-pfälzischen CDU-Abgeordneten Michael Billen aufgehoben worden. Das Strafverfahren in der Polizeidatenaffäre kann nun weitergehen. Der Fall sorgt sowohl politisch als auch juristisch für Zündstoff.

Das Strafverfahren gegen den CDU-Abgeordneten Michael Billen kann fortgesetzt werden. Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch in einer Sondersitzung einstimmig dafür gestimmt, die Immunität des 55-Jährigen aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe seine Tochter angestiftet, geheime Polizeidaten zu beschaffen. Dabei ging es um Informationen über umstrittene Geschäftspartner der größtenteils landeseigenen Nürburgring GmbH beim Ausbau der Rennstrecke.

Um die Frage der Immunität hat sich ein Streit zwischen der rot-grünen Regierung und der oppositionellen CDU entzündet. Der Rechtsausschuss des Landtags hätte die Aufhebung schon am vergangenen Freitag beschließen können - das Gremium kam jedoch nicht auf die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Zeitungsberichten zufolge enthielten sich mehrere CDU-Mitglieder.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Hendrik Hering nannte das Verhalten der Opposition „absurd“. „Offensichtlich ist die Vorgehensweise mit Herrn Billen nicht geklärt“, sagte er am Mittwoch. Dies habe dazu geführt, dass extra eine Sondersitzung des Landtags einberufen werden musste. Die CDU-Fraktion hält dagegen, die Regierung instrumentalisiere den Fall.

Die Immunität sei bereits im September 2010 vom Rechtsausschuss des Landtags aufgehoben worden. Dieser Status hätte ja in die neue Legislaturperiode übertragen werden können, heißt es bei der CDU. Eine Vorlage dazu sei jedoch abgelehnt worden. „Warum wollte die Regierungskoalition diese einfachste Lösung nicht? Weil es da anscheinend ein politisches Interesse des Verzögerns (...) gab“, sagte die Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner.

Nach den Worten von Landtagspräsident Joachim Mertes (SPD) hatte es juristische Bedenken gegeben, den Immunitätsstatus von Billen rückwirkend in die neue Legislaturperiode hinein zu verlängern. „Man will in solchen Sachen ja keine Fehler begehen“, sagte Mertes. Daher sei der Fall an den Rechtsausschuss gegangen.

Die Hauptperson der Sondersitzung, Michael Billen, verließ am Mittwoch nach der Abstimmung als einer der ersten mit großen Schritten das Plenum. „Kein Kommentar. Das war eine normale Sitzung“, sagte der Landwirt aus der Eifel knapp.

Das Verfahren gegen Billen ist derzeit ausgesetzt. Strittig ist noch die Frage, ob sich Vater und Tochter gemeinsam oder getrennt vor Gericht verantworten müssen. Eine Entscheidung dazu liegt beim Oberlandesgericht Zweibrücken, sie soll nach den Worten eines Sprecher „zeitnah“ fallen, womöglich Anfang kommender Woche. Erst danach soll das Verfahren am Landgericht Landau weitergehen. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht. Billen hatte erklärt, die Daten bei seiner Tochter zu Hause ohne deren Wissen „abgegriffen“ zu haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort