Angst vor der roten Meile

TRIERWEILER-SIRZENICH. Die Gemeinde Trierweiler will der weiteren Ansiedlung von Bordellen im Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich durch eine Änderung des Bebauungsplans einen Riegel vorschieben. Zwei Bordelle seien genug, man wolle keine "rote Meile", hieß es am Donnerstagabend im Gemeinderat Trierweiler.

25 Zuhörer hat der Gemeinderat Trierweiler nicht alle Tage - aber es ist ja auch nicht immer solch ein delikates Thema auf der Tagesordnung wie am Donnerstagabend im Gemeindehaus Sirzenich. "Wie kann die weitere Ansiedlung von Bordellen im Gewerbegebiet verhindert werden?" lautete die alles entscheidende Frage. "Wir wollen nicht die Prostitution als solche bekämpfen, aber zwei Betriebe sind genug", sagte Ortsbürgermeister Matthias Daleiden und machte deutlich, dass es "fünf vor zwölf" sei. Die Bewerber stünden Schlange: Ein Bauantrag und eine Bauvoranfrage für die Errichtung von Clubs lägen vor, außerdem habe es Anfragen bezüglich des Ankaufs von Grundstücken für diesen Zweck gegeben. Ihm seien auch Informationen zugetragen worden, so Daleiden, dass ein Großbordell dort entstehen könnte. Aufgrund seiner exponierten Lage - Nähe zu Trier, Luxemburg und Autobahn - ergebe sich ein regelrechter Ansiedlungsdruck. "Das Gewerbegebiet darf nicht zum Tummelplatz von Bordellbetreibern werden", forderte Daleiden und hat die Mehrheit des Rates und der im Gewerbegebiet ansässigen Geschäftsleute und Bewohner hinter sich. Bis auf drei Ratsmitglieder, die sich der Stimme enthielten, votierten alle Räte dafür, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung im Trierer Tal zu empfehlen, den Bebauungsplan "Teilgebiet Gewerbegebiet Trierweiler" derart zu ändern, dass Bordelle und vergleichbare Einrichtungen dort nicht mehr zulässig sind. Der Zweckverband hat die Planungshoheit über dieses Gebiet und sein Gremium, die Verbandsversammlung, wird sich am kommenden Freitag mit diesem Punkt befassen. Geschäftsführer Weis habe ihm die volle Unterstützung in dieser Angelegenheit zugesagt, geht Ortsbürgermeister Daleiden davon aus, dass im Sinne des Gemeinderats entschieden wird. Gleich mehrere Gründe sprechen nach Ansicht des Rates und des Gewerbeverbands-Vorsitzenden Thomas Ewald für die Verhinderung weiterer Bordelle: In erster Linie müssten die 78 Bewohner des Gewerbegebiets - darunter 14 Kinder unter 16 Jahren - geschützt werden. Außerdem müsse ein Imageschaden des ganzen Gebietes und eine Wertminderung der Wohn- und Gewerbe-Immobilien verhindert werden. Ein weiterer Punkt: Wo sich Prostitution breit mache, seien kriminelle Begleiterscheinungen nicht fern. "Die Entwicklung ist irgendwann nicht mehr zu stoppen", warnte auch Bürgermeister Wolfgang Reiland (VG Trier-Land) vor den Folgen. "Jetzt ist Schluss, hier darf keine rote Meile entstehen", sagte Frank Bartels (CDU). In diesem Sinne äußerten sich auch Armin Wagner (FWG Sirzenich) und Arno Mayer (FWL Trierweiler). Mayer plädierte dafür, dem Bordell-Betreiber Rigo Wendt ("Pearls-Club") die Weiterarbeit zu ermöglichen. Wendt hatte vor knapp zwei Monaten beantragt, ein von ihm an anderer Stelle des Gewerbegebiets erworbenes Anwesen umzubauen, um seinen Club dort weiter zu betreiben; nach eigenen Angaben wegen Problemen mit seinem jetzigen Vermieter. In seiner alten Bleibe hätte Rigo Wendt - ebenso wie das zweite bestehende Etablissement, ein Sauna-Club, Bestandsschutz gehabt. Im Falle eines Umzugs würde sein Bauantrag - vorausgesetzt, der Zweckverband beschließt am Freitag die Änderung - unter die neue Klausel fallen und müsste abgelehnt werden. Wendt ("Ich habe meinen Club fünf Jahre sauber geführt und alle Auflagen erfüllt") will notfalls gerichtlich gegen die Bebauungsplanänderung vorgehen. ADD: Sperrgebiet keine geeignete Lösung

Für Ortsbürgermeister Daleiden, der in Gesprächsrunden beim Kreis, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), dem Zweckverband und der Kriminalpolizei die rechtlichen Perspektiven ausgelotet hatte, ist die Bebauungsplanänderung der einzige Weg, das Ziel zu erreichen. Zwar habe die Verbandsversammlung schon im Mai 2005 Vergnügungsstätten im Bebauungsplan ausgeschlossen, aber Bordelle seien nach gültiger Rechtsauffassung keine Vergnügungsstätten. Verhindert werden könnten Prostitutions-Stätten auch nicht durch eine so genannte Sperrgebietsverordnung zum Schutz der Jugend. Die ADD habe dies geprüft und sehe aus rechtlichen Gründen darin keine geeignete Möglichkeit, so Daleiden. Außerdem habe das Oberverwaltungsgericht bereits einmal in Trier ein solches Sperrgebiet aufgehoben.

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