Die Stadt als sozialer Arbeitgeber

Trier · SPD-Fraktionschef Sven Teuber hat sich im Stadtrat dagegen ausgesprochen, Disziplinarmaßnahmen gegen einen Feuerwehrmann wegen kritischer Äußerungen in der Öffentlichkeit zu ergreifen. Insgesamt pochen bisher 19 Beamte darauf, nachträglich Überstunden bezahlt zu bekommen.

Trier. Der Rechtsstreit zwischen einem Mitglied der Berufsfeuerwehr und der Stadt Trier als Arbeitgeber spielte auch in der jüngsten Stadtratssitzung eine Rolle. Es ging um die Klage von Jürgen Ihl, der für Überstunden in den Jahren 2002 bis 2006 nachträglich Geld verlangt. Damals hätten die Feuerwehrmänner einschließlich der Bereitschaftsdienste 52 Stunden pro Woche gearbeitet, vier Stunden mehr als die rechtliche Höchstarbeitszeit.
Weil Ihl sein Anliegen auch gegenüber Medienvertretern schilderte, prüft die Verwaltung die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Oberbrandmeister (der TV berichtete).
Auf eine schriftliche SPD-Anfrage zu dem Fall erklärte Feuerwehrdezernent Thomas Egger (FDP), das Rechtsverfahren habe mit einem sogenannten Sammelleistungswiderspruch von 19 Feuerwehrbeamten begonnen. Jürgen Ihl habe dann ein Musterverfahren gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht Trier angestrengt. Laut Stadt wurden jedoch "keine Mehrarbeitsstunden geleistet, die auszugleichen wären". Zudem seien eventuelle Ansprüche bereits verjährt.
Stadt erwägt Entgegenkommen


Dennoch scheint nicht sicher, dass die Stadt hart bleibt. Egger deutete ein mögliches Entgegenkommen an: "Ein freiwilliger Ausgleich der Stadt könnte in Form eines Freizeitausgleichs oder als finanzielle Leistung im Gerichtsverfahren ausgehandelt werden."
Müsste oder wollte die Stadt einen vollen Ausgleich wie vom Kläger berechnet zahlen, dann würden für alle Einsatzbeamten insgesamt 810 000 Euro fällig.
SPD-Fraktionschef Sven Teuber nutzte die erlaubte mündliche Nachfrage zu harter Kritik an der Verwaltung. "Wir waren äußerst überrascht, von dem Fall aus der Presse zu erfahren. Wir verstehen die Stadt als sozialen Arbeitgeber." Gerade wenn es um Sicherheit gehe, solle man dankbar für die Mehrarbeit von Beamten sein.
Die Aussagen von Jürgen Ihl fallen für Teuber unter die freie Meinungsäußerung: "Das ist keine Verunglimpfung des Dienstherrn." Das städtische Theater Trier protestiere sogar auf der offiziellen Homepage im Internet gegen Sparmaßnahmen.
Egger fühlte sich bei der Antwort auf die Nachfrage sichtlich unwohl in seiner Haut. Er stellte klar, die Auffassung der Personalverwaltung vorzutragen. Demnach laufe ein Anhörungsverfahren zur Prüfung, ob eine Dienstrechtsverletzung des Feuerwehrmanns vorliege. cus

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