Erste Urteile im Drogenprozess: Bewährungsstrafe für 18-Jährigen

Trier · Im großen Drogenprozess gegen sechs mutmaßliche Dealer, der am Mittwoch vor der ersten großen Jugendkammer des Landgerichts begonnen hat, gibt es zwei Urteile. Der jüngste der Angeklagten, ein 18-Jähriger aus dem Raum Düren, wurde wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Sein 24 Jahre alter Mitangeklagter bekam wegen desselben Delikts ein Jahr und zehn Monate. Beide waren bereit, ihre Taten zu gestehen und mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten.
Das Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, 21 und 23 Jahre alt, wurde abgetrennt und soll am 13. März fortgesetzt werden.
Bereits am Mittwoch hatte die Kammer das Verfahren gegen einen 40 und einen 42 Jahre alten Angeklagten abgetrennt und ausgesetzt (der TV berichtete). Die Staatsanwaltschaft wirft den sechs Männern vor, Drogenhandel im großen Stil betrieben zu haben: Sie sollen in Trier und dem Saarland mit 23 Kilogramm Amphetamin gehandelt haben. Aufgeflogen waren sie durch einen verdeckten Ermittler des Landeskriminalamts und durch eine Person, deren Identität im Dunkeln bleibt, weil die Staatsanwaltschaft ihr Vertraulichkeit zugesichert hat. jp

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