IHRE MEINUNG

Zur Berichterstattung über Tempokontrollen der Stadt Trier:

Natürlich gibt es das ein oder andere Tempolimit, über dessen Sinn und Zweck man diskutieren kann. Man muss es letztlich natürlich auch nicht befürworten, aber dennoch sollte es doch wohl eine Selbstverständlichkeit sein, sich im Interesse aller - also auch im eigenen - daran zu halten, ohne gleich jedes Mal über Abzocke zu jammern. Schließlich wird doch niemand gezwungen, zu schnell zu fahren. Der Freifahrtschein in Form einer gewährten Toleranz von 8 km/h (3 km/h als Messtoleranz und 5 km/h als "geringfügiges Vergehen") hört sich auf den ersten Blick sicherlich vernachlässigbar an. Man muss sich hier aber auf jeden Fall den Anhalteweg als Kombination von Reaktionsweg (zurückgelegte Strecke in einer Sekunde, bevor der Bremsweg beginnt, sogenannte Schrecksekunde) und anschließendem Bremsweg (bis zum Stillstand) vor Augen halten. Der Reaktionsweg verhält sich proportional zur Geschwindigkeit, der Bremsweg steigt aber leider antiproportional im Quadrat (doppelte Geschwindigkeit bedeutet vierfacher Bremsweg). Nehmen wir mal das Beispiel einer Tempo-30-Zone vor Schulen und Kindergärten und einem über die Straße eilenden Kind. Der Reaktionsweg bei 30 km/h beträgt zirka 8,3 Meter (Geschwindigkeit geteilt durch 3,6), bei 38 km/h aber schon zirka 10,6 Meter. Wenn ein ordnungsgemäß fahrender Fahrer den Bremsweg bereits beginnt und sein Tempo schon reduziert, fährt der noch im "Toleranzbereich" fahrende Wagen aufgrund der um 8 km/h höheren Geschwindigkeit also noch etwa 2,3 Meter ungebremst weiter und hat aufgrund des zusätzlich um gut zwei Meter längeren Bremswegs einen insgesamt über vier Meter längeren Anhalteweg. So ist folgendes Szenario denkbar: Der Wagen des ordnungsgemäß fahrenden Fahrers kommt noch rechtzeitig vor dem Kind zum Stehen. Der andere Fahrer hat erst kurz vor dem Kind mit dem Bremsvorgang begonnen und erfasst es mit seinem Wagen noch mit über 30 km/h - mit sicherlich lebensgefährlichen Folgen. Es widerstrebt mir, bei den zusätzlich gewährten 5 km/h von einem "geringfügigen Vergehen" zu sprechen. Marco Berweiler, Trier

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