Notarzt

Zum Bericht "Kein Notarzteinsatz im grauen VW" (TV, 13. April):

Der ehrenamtliche Notarzt Gerhard Block darf nicht mehr mit dem Auto, das er auch privat nutzt, zu Notfalleinsätzen fahren, obwohl der Wagen mit Blaulicht, Martinshorn und großen, gut erkennbaren Notarztschildern ausgestattet ist. Die Begründung der Entscheidung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ist lächerlich! Das "Erscheinungsbild" wird angeführt. Schwachsinn! Wenn ein Einsatzfahrzeug alarmmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist, nehmen Verkehrsteilnehmer zunächst Martinshorn und/oder Blaulicht wahr. Zumal das mobile Blaulicht mit Martinshorn auf Herrn Blocks Wagen eins der modernsten und hellsten ist. Schon allein dadurch ist der Wagen viel besser wahrnehmbar als das alte Auto, mit dem er jetzt durch die Gegend tuckern muss. Da spreche ich aus Erfahrung aus dem Trierer Stadtstraßenverkehr. Viel eher würde Block nun mit dem Uralt-Auto in einen Unfall verwickelt als mit dem sicheren VW. Der LBM gefährdet mit dieser Entscheidung Menschenleben. Mehr als 100 Mal im Jahr rückt Block zu Notfalleinsätzen aus, bei denen Minuten über Leben und Tod von Menschen entscheiden können. Jedes Mal, wenn er nun mit seinem Privatwagen unterwegs ist und alarmiert wird, kann er nicht schnell genug zur Hilfe eilen. Er muss erst das Auto wechseln, wenn es überhaupt in der Nähe ist. Dann ist es vielleicht zu spät für eine lebensrettende Maßnahme. Diese Bürokraten-Machtspiele von LBM und Ministerium sind unsäglich und gefährlich. Diesen Vorschriftenreitern und Bürosessel-Warmhaltern muss mal jemand auf die Füße treten! Roland Schmidt, Zeltingen-Rachtig

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