Nur wenige sollen ausschließlich in der Kirche Ja-Sagen

Wer heiraten möchte, kann seit Anfang des Jahres die Ringe tauschen, ohne vorher vor einen Standesbeamten zu treten. Seit Einführung der Neuregelung hat das Bischöfliche Generalvikariat 13 Paaren aus dem Bistum eine entsprechende Genehmigung erteilt. Nach Auffassung des Bistums sollte dies jedoch der Zukunft die Ausnahme bleiben.

Trier. (as) Der Bund der Ehe beginnt für Paare heutzutage auf dem Standesamt. Erst mit dem amtlichen Trauschein ist die kirchliche Hochzeit im Anschluss rechtens. Seit Januar dieses Jahres geht es aber auch anders: Mit einer Ausnahme-Genehmigung können katholische Paare nun auch vor den kirchlichen Traualtar treten, ohne vorher den amtlichen Segen eingeholt zu haben. Das hat rechtliche Konsequenzen: kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag. Trotzdem haben sich einige Paare im Bistum Trier für eine solche reine Kirchen-Ehe entschieden.

In den ersten vier Monaten nach der Neuregelung des sogenannten Personenstandgesetzes hat das Bischöfliche Generalvikariat 13 Paaren das benötigte "Nihil obstat" (lateinisch für: "Nichts steht dagegen") erteilt. In Relation zu der Anzahl der Gläubigen aus dem gesamten Bistum Trier sei das eine sehr geringe Resonanz, meint Bistumssprecher Ernst Mettlach. "Das soll aber auch so bleiben, denn die Regel soll weiterhin die normale Zivilehe sein."

In der Stadt Trier ist bislang noch keine reine Kirchen-Ehe geschlossen worden. Dechant Georg Goeres ist darüber nicht verwundert: "Diese Neuregelung kommt 20 Jahre zu spät. Damals hätte es noch eine solche Nachfrage gegeben."

Schließlich sei eine solche Ehe ohne rechtliche Konsequenzen hauptsächlich für Rentner-Paare interessant, die nicht durch die Eheschließung die Witwenrente verlieren wollen. "Früher hatten solche Paare noch das Bedürfnis, in geordneten Verhältnissen vor Gott zu leben. Das ist heute meistens ganz anders", meint Dechant Georg Goeres. Das Ja-Wort ohne Standesamt dürfte wohl weiterhin die Ausnahme bleiben.

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