Vergewaltigung: Mann soll drei Jahre ins Gefängnis

Trier/Daun · Ein Mann aus Daun ist vom Landgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht hält es für erwiesen, dass er seine Stieftochter bei einer Reise nach Paris vergewaltigt hat.

Trier/Daun. Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, so lautet die juristische Umschreibung dessen, wofür ein Mann aus Daun am Dienstag vom Landgericht Trier zu drei Jahren Haft verurteilt wurde: Der aus Georgien stammende Angeklagte hatte im März mit seiner damals 19 Jahre alten Stieftochter, die in Deutschland studiert, einen Kurzurlaub in Paris verbracht. Dort hatten sie sich ein Doppelzimmer geteilt. Nach einer Besichtigungstour durch die Stadt kam es nach Überzeugung des Gerichts im Hotel zur Vergewaltigung.
Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat 53 Jahre alt war und seit März in Untersuchungshaft sitzt, hatte die Vorwürfe während der Verhandlung bestritten und behauptet, es habe weder eine körperliche Auseinandersetzung mit seiner Stieftochter noch Sex gegeben. Zum Bruch zwischen ihm und seiner Stieftochter sei es erst nach dem Kurzurlaub gekommen, weil er seinen leiblichen Sohn zu sich nehmen wollte. Um das zu erreichen, habe er Videos vom "unmoralischen Lebenswandel" seiner Ehefrau und seiner Stieftochter als Druckmittel einsetzen wollen. Daraufhin hätten sie sich gegen ihn verschworen und die Vergewaltigung erfunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. lars

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