Fast alle befangen in Mariahof

Trier-Mariahof · Der aktuelle Mariahofer Ortsbeirat darf die Sanierung der Straßen und Wege im Ortsbezirk nicht mehr diskutieren - weil fast alle Beiratsmitglieder befangen sind.

Trier-Mariahof. Die jüngste Sitzung des Mariahofer Ortsbeirats war noch schneller zu Ende als ohnehin erwartet. Neben "Mitteilungen" und "Verschiedenes" stand mit der städtischen Vorlage 447 nur ein Punkt auf der Tagesordnung: der Baubeschluss zum weiteren "Ausbau von Straßen und Wegen" im Bezirk.
Bei einer Bürgerinformation zum Ausbau vor einigen Tagen waren viele Mariahofer erfreut, dass die laufenden Sanierungen weitergehen. Kritisiert wurde eher die Langfristigkeit der Planungen: Nach dem Willen der Stadt sollen die letzten Straßen erst 2030 fertig werden (der TV berichtete).
So war auch nicht zu erwarten, dass der Ortsbeirat für die Beratung und den Beschluss zum anstehenden siebten Bauabschnitt viel Zeit brauchen würde. Doch dann ging es sogar noch schneller: Ortsvorsteher Jürgen Plunien informierte über einen Anruf vom städtischen Rechtsamt. Er sei daran erinnert worden, dass Ortsbeiratsmitglieder nicht über Vorgänge beraten oder abstimmen dürfen, die direkte Auswirkungen auf sie selbst haben - vor allem finanzieller Art.
Nun tragen die Mariahofer ihren Anteil an den Kosten der Straßensanierungen nicht nur, wenn sie als Anlieger direkt betroffen sind: Stattdessen sind alle Grundstückseigner im Bezirk über "wiederkehrende Beiträge" dabei - deren Höhe natürlich durch den auf der Tagesordnung stehenden Baubeschluss beeinflusst würde, wie Ortsvorsteher Plunien erklärte.
Wenn folgerichtig alle Ortsbeiräte mit Grundbesitz in Mariahof als befangen gelten, bleiben nur vier über - und damit nicht mehr genug für eine Beratung oder Abstimmung. Dazu bedarf es nämlich eines Drittels aller Mitglieder, erklärte Plunien - und das wären bei dem in Mariahof 14-köpfigen Beirat fünf Menschen.
Ortsbeirat Bernd Lehmann (WGL) fragte spontan, "ob jetzt alle unsere Beschlüsse zum Thema nichtig sind"? Tatsächlich gilt das Prinzip der wiederkehrenden Beiträge in Mariahof schon seit rund zehn Jahren - und der Ortsbeirat hat in dieser Zeit eine Vielzahl von Beratungen und Beschlüssen zum Ausbau der Straßen und Wege abgehalten.
Zur Frage der Gültigkeit äußert sich die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO) in ihrem 22. Paragraf: Demnach ist eine Entscheidung tatsächlich unwirksam, wenn daran eine eigentlich befangene Person Anteil hatte. Wirksamkeit tritt aber ein, wenn die Entscheidung nicht innerhalb von drei Monaten durch den Bürgermeister aufgehoben oder von einer Aufsichtsbehörde beanstandet wird.
Die Regelung bezieht sich eigentlich auf Stadträte, gilt aber analog auch für Ortsbeiräte - wobei dann als Aufsichtsbehörde die Stadt verstanden werden muss und als Bürgermeister der Ortsvorsteher. Der beließ es im Mariahofer Pfarrheim dabei, den Baubeschluss eben ohne Beratung oder Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen. Beschlossen wurde er übrigens einige Tage später im Stadtrat.
Damit der Mariahofer Ortsbeirat in seiner gegenwärtigen Konstellation zukünftig überhaupt einen Diskussionsbeitrag zum Straßenausbau leisten kann, liefert die GemO aber noch ein Schlupfloch: Wenn keine ausreichende Anzahl unbefangener Beiratsmitglieder verfügbar ist, entscheidet nämlich der Ortsvorsteher im Alleingang - "nach Anhörung der nicht ausgeschlossenen anwesenden Ratsmitglieder".
Der Haken an der Sache: Plunien selbst hat auch eine Eigentumswohnung.

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