Keine Auszeit nach dem Abi

TRIER. Seit dem Schuljahr 2002/2003 haben Abiturienten die Möglichkeit, ihre Ausbildung zügig fortzusetzen, indem sie ihr Studium bereits im Sommersemester beginnen. Aber wird diese Möglichkeit eines früheren Studienbeginns von den Abiturienten in Anspruch genommen?

Lena (Name geändert) hat in diesem Jahr das Abitur gemacht. Da sie jedoch einen zulassungsbeschränkten Studiengang belegen möchte, ist eine Zulassung für das sich dem vorgezogenen Abitur anschließende Sommersemester nicht direkt möglich. Dennoch stehen die Chancen auf einen Studienplatz im Fach Biologie deswegen nicht "auf Null". Denn freie Studienplätze können von den Hochschulen an Antragstellende im Losverfahren vergeben werden. Anträge können normalerweise zwischen dem 15. März und 15. April direkt an die Hochschule gestellt werden. Für den Fall, dass Abiturienten für das kommende Sommersemester einen Studienplatz erhalten, kann das Studium direkt nach Abschluss der Schule angeschlossen werden, ohne dass eine unnötige Wartezeit entsteht. Dennoch ist damit zu rechnen, dass einige Abiturienten ihren Wunsch nach einem Studienbeginn bereits zum Sommersemester nicht realisieren können. Daraus ergeben sich für die Betroffenen und deren Eltern steuer- und sozialrechtliche Fragen. Dabei ist zu beachten, dass das Kindergeld bei einer Ausbildungspause von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiter gezahlt wird. Ernsthafte Bemühungen

Sofern bei Abiturienten der Studien- oder Ausbildungsbeginn trotz ernsthafter Bemühungen, beispielsweise nachgewiesen durch Bewerbungsschreiben an Ausbildungsbetriebe oder Unterlagen über eine Bewerbung bei der Zentralen Vergabestelle von Studienplätzen, nicht zustande kommen konnte, wird das Kindergeld nicht gestrichen. Wird der Studienbeginn, bedingt durch einen Sprachaufenthalt im Ausland, auf das Wintersemester verschoben, zählt ein solcher Auslandsaufenthalt, beispielsweise im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses, zur Berufausbildung, wenn mehr als zehn Wochenstunden Sprachunterricht absolviert werden. Bei weniger als zehn Wochenstunden wird der Sprachaufenthalt im Ausland zur Berufsausbildung gerechnet, sofern er in einer Studienordnung vorgeschrieben oder empfohlen wird und mit Einzelunterricht oder zusätzlichen fremdsprachlichen Aktivitäten verbunden ist. Auch berufsspezifische Praktika werden der Berufsausbildung zugerechnet. Da Lena jedoch erst einmal eine persönliche Auszeit nehmen möchte, um "mehr von der Welt sehen zu können", wird dies zum Wegfall des Kindergelds für den gesamten Zeitraum führen. Mit der Aufnahme ihres Studiums der Biologie wird die Weiterzahlung erfolgen. An sich findet Lena es gut, bereits so früh - im März - das Abitur gemacht zu haben. Jedoch bedauert sie, dass sie durch dieses vorgezogene Abitur weniger Zeit zur Verfügung hatte, sich gründlich auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Andererseits kann sie nun die Zeit für persönliche Interessen oder Praktika nutzen.

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