"Sieg Heil" gegen "Sieg high"

Daun · Ein 47-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Daun ist vom Amtsgericht Daun zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt worden, weil er einem Soldaten "Sieg Heil" zugerufen haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun. Was ist denn wirklich in diesem kurzen Moment an einen Septembertag gesagt worden: "Sieg Heil" oder "Sieg high"? In der Anklageschrift ist die Sache klar: Einem 47 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Daun wird vorgeworfen, in der Nähe des Polizeigebäudes in Daun im Vorbeifahren einem Soldaten laut "Sieg Heil" zugerufen zu haben. Ein Ausspruch, der strafbar ist. Deshalb gab es wegen der "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" einen Strafbefehl über 1200 Euro. Dagegen hat der Mann Widerspruch eingelegt, deshalb kommt es nun zur Verhandlung vor Gericht.

Der Angeklagte hat eine andere Version: Er habe "Sieg high" gesagt. High ist Englisch und kann "hoch" bedeuten, gängig ist der Begriff aber, wenn jemand Drogen nimmt und dadurch "high" ist.

Aber was bedeutet "Sieg high"? Der Mann hat, wie er selbst erzählt, eine Drogenvergangenheit. Mit diesem Spruch habe er sich in den Zeiten motiviert, als er gegen die Sucht kämpfte, von der er nach eigener Aussage weg ist. An diesem Tag habe er sich so selbst angefeuert, da er mit dem Fahrrad einen langen Heimweg vor sich gehabt habe. Er betont nachdrücklich, nichts mit rechtsradikalem Gedankengut zu tun zu haben.

Richter Hans Schrot hat wenig Verständnis für diese Version: "Phonetisch ist das, was Sie gesagt haben wollen, doch nicht anders zu verstehen als ,Sieg Heil\'". Auch für den Soldaten, der als Zeuge auftritt, gibt es keinen Zweifel: Er hat "Sieg Heil" gehört und ist überzeugt, dass es ihm, der in Uniform war, gegolten hat.

Der Angeklagte widerspricht, sagt aber dann, er entschuldige sich, wenn der Soldat den Ausspruch so verstanden habe. Aber den Widerspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen, was ihm Oberamtsanwalt Peter Holzknecht empfiehlt, will er nicht: "Ich kann nichts zurücknehmen, was ich nicht gesagt habe."

Ohnehin hat er kein Verständnis dafür, dass er vor Gericht steht, wenn in anderen Fällen anders verfahren werde. Er führt den Fall an, in dem ein Priester in einer Predigt während einer Messe im August in Fell (Landkreis Trier-Saarburg) "Sieg Heil" ausgerufen hatte.

Was ohne juristische Konsequenzen blieb, die Staatsanwaltschaft Trier hat das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt. Die Erklärung des Angeklagten, warum er trotzdem zur Rechenschaft gezogen wird: "Kleine Leute wie ich werden sowieso gehängt."

Der Oberamtsanwalt glaubt der Version des 47-Jährigen nicht. Es gebe keinen Zweifel an der Aussage des Soldaten, dass dieser "Sieg Heil gehört" gehört und das auf sich bezogen habe. Holzknecht plädiert für eine Geldstrafe, die höher ist als der Strafbefehl: 1400 Euro.

Richter Schrot folgt der Strafmaßempfehlung des Oberamtsanwalts. Er weist darauf hin, dass es egal ist, ob hinter einer solchen Äußerung ein rechtsradikaler Hintergrund stehe oder nicht: "Es ist strafbar, egal, was dahinter steckt." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Extra

Anhänger der rechten Szene bedienen sich zur Erkennung bestimmter Symbole wie Hakenkreuz, Reichskriegsflaggen oder den Hitlergrußes. International können sie dies meist auch ohne mit Strafen rechnen zu müssen. In Deutschland wiederum ist aber die Verwendung vieler dieser Zeichen verboten. Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und auch die von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Sie ist nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs strafbar. aff

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