Infrastruktur Geld für Gemeinden in der Vulkaneifel - Was gefördert werden kann

Daun · Projekte, die sonst nicht gefördert werden, sollen mit Geld des Innenministeriums vorangebracht werden. Einige Gemeinden haben schon Pläne.

Vulkaneifel: Fördermittel für Straßen und Bürgerhäuser
Foto: TV/Stephan Sartoris

Das Innenministerium hat Ortsgemeinden des Landkreises Vulkaneifel Mittel aus dem Investitionsstock für die Förderperiode 2022 in einer Gesamthöhe von 531.000 Euro bewilligt.

Aus diesem Topf werden gemeindliche Vorhaben bezuschusst, für die keine speziellen Fördermöglichkeiten bestehen, aber dem Gemeinwohl dienen. Darunter fallen insbesondere der Bau und die Sanierung kommunaler Einrichtungen wie Bürgerhäuser oder Gemeindestraßen. In diesem Jahr können sich fünf Ortsgemeinden aus dem Landkreis Vulkaneifel über Landesmittel freuen.

Die Ortsgemeinde Birgel kalkuliert für den Ausbau der Dorfstraße einschließlich des Stichweges „Am Weiher“ und der Erneuerung der dortigen Bachverrohrung Gesamtkosten in Höhe von annähernd 1,6 Millionen Euro ein und wird hierfür seitens des Landes mit 200.000 Euro unterstützt. Die Ortsgemeinde Hallschlag erhält 55.000 Euro für den Ausbau der Gemeindestraße „Auf’m Beuel“. Das Innenministerium hat der Ortsgemeinde Steffeln 11.000 Euro für die Sanierung der Leichenhalle zugesagt.

Für die Ortsgemeinde Uersfeld werden für die energetische Dachsanierung sowie den Einbau einer Photovoltaik- und Blitzschutzanlage am Bürgersaal Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Der von der Ortsgemeinde Üxheim beantragte Ausbau der Stroheicher Straße und der Straße „Auf der Bitz“ wird mit 165.000 Euro gefördert.

Das Gesamtinvestitionsvolumen der gemeindlichen Projekte im Land beläuft sich auf knapp 3,3 Millionen Euro. Die bewilligten Landeszuwendungen stellen laut Land einen wichtigen Baustein zur Finanzierung und Umsetzung dieser Maßnahmen dar.

Zuwendungsanträge für die Förderperiode 2023 sind bis zum 15. Oktober 2022 über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel einzureichen. Es empfiehlt sich, diese vorab mit der Kommunalaufsicht abzustimmen. Dafür sowie für Rückfragen zum Thema Investitionsstock stehen bei der Kreisverwaltung der Leiter der Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr Günter Willems (Telefon: 06592/933-236, Mail: guenter.willems@vulkaneifel.de) sowie Philipp Steffes (Telefon: 06592/933- 325, Mail: philipp.steffes@vulkaneifel.de) zur Verfügung.

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