Neue Erbschaftssteuer ab 1. Januar

SPD und CSU hatten sich bei der Erbschaftssteuer lange blockiert. Am Donnerstagabend aber wurde der gordische Knoten durchschlagen, und die neue Erbschaftssteuer kann zum 1. Januar kommen.

Berlin. Die entscheidende Idee stammte von einem Steuerberater. Manchmal ist praktisches Wissen ganz hilfreich. Peter Küffner hat in Landshut sein Büro und ist darüber hinaus als Präsident des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern engagiert.

Er habe es "überflüssig und schade" gefunden, wie sich die Parteien in einen "Grabenkrieg" um den Wert von Villen begeben hätten, sagte er unserer Zeitung. Denn darum ging es am Ende.

Die Lösung: Wohnfläche statt Immobilienwert



Die CSU hatte die von der SPD vorgeschlagene Freigrenze von 500 000 Euro für das vererbte Vermögen als zu niedrig bezeichnet. Viele Häuser in und um München lägen im Wert weit darüber, und dann könne es passieren, dass eine Witwe ausziehen müsse, nur um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können.

1,5 Millionen Euro als Freigrenze für Ehepartner wie Kinder verlangten die Christsozialen, und ihr Chef Horst Seehofer legte sich fest: Wenn das Vererben des selbst genutzten Hauses nicht steuerfrei bleibe, werde er nicht zustimmen. Dann aber wäre die Erbschaftssteuer, die das Verfassungsgericht in seiner bisherigen Form für rechtswidrig erklärt hatte, ersatzlos weggefallen. Alternativ schlug die CSU vor, dass jedes Bundesland selbst die Wertgrenzen festlegen solle - was die SPD ablehnte.

Küffner hatte die Idee, einfach statt des Wertes die Wohnfläche einer Immobilie als Maßstab zu nehmen. "Wir sind halt Praktiker und nah dran", sagte er.

Seinen Vorschlag, das Erbe steuerfrei zu stellen, wenn es selbst genutzt wird und eine bestimmte Größe nicht überschreitet, habe er bayerischen Politikern erzählt. Der Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Bayern im Bundestag, Florian Pronold, brachte ihn schließlich über seinen Fraktionschef Peter Struck am Donnerstagabend in die Gespräche ein. Heraus kam dabei jene Regelung, die in den nebenstehenden Eckpunkten detailliert beschrieben ist.

Beim Vererben von Betrieben war man sich schon vorher einig gewesen. Die Erben sollen darauf den ermäßigten Satz von 15 Prozent zahlen, wenn sie die Firma sieben Jahre halten und die Lohnsumme im Gesamtzeitraum 650 Prozent beträgt. Ganz steuerfrei bleiben sie, wenn sie das Unternehmen zehn Jahre mit der alten Lohnsumme (1000 Prozent) weiterführen. Blieben sie unterhalb der Lohnsummen, fällt die Steuer anteilig an.

Durch die Neuregelung gehen die Steuererträge bei den Betrieben um etwa 300 Millionen Euro, bei den Eigenheimen um etwa 100 Millionen Euro zurück.

Dennoch werde ein Gesamtaufkommen von weiterhin vier Milliarden Euro erreicht. Die FDP, die eine Abschaffung der Erbschaftssteuer will, prophezeite zahlreiche Klagen. Mit einer Zustimmung des Bundesrates wird aber gerechnet.

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