Fußballregel: Nothand

Zur Berichterstattung über die "Nothand"-Regelung im Fußball (TV vom Dienstag) erreichten uns folgende Zuschriften:

Aus Sicht des Torwarts, der im Sechzehner ein Foul in einer Eins-gegen-eins-Situation verursacht, wäre eine Bestrafung mit einem Elfmeter ausreichend geahndet. Denn dabei ist der Torwart immer der letzte Mann. Eine zusätzliche Rote Karte wäre meines Erachtens nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um ein brutales Foul handelt, das auch im Spielfeld mit Rot geandet worden wäre. Unser Torwart (Anm. d. Red: TuS Schillingen) hatte im März beim A-Liga-Spiel gegen Fell in der fünften Minute des Spiels in einer solchen Situation ein normales Foul begangen. Hierfür gab es Elfmeter und die Rote Karte für den Torwart. Da der Elfmeter nicht verwandelt wurde, wurde unser Keeper aufgrund der Regelauauslegung für zwei Spiele und zusätzlich für ein weiteres Spiel gesperrt, da ihm das besagte Missgeschick in der vorangegangenen Saison schon einmal passiert war. Wenn ich die fünf Minuten Spielzeit also außer Acht lasse, wurde der Torwart für das verhindern einer Torchance mit vier Spielen Sperre bestraft. Das kann nicht Sinn und Zweck einer sportlich fairen Regelung sein. Hier ist von den Verantwortlichen ein schnelles Umdenken erforderlich. Norbert Grundhöfer, Schillingen, 1. Vorsitzender TuS Schillingen

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